zum Hauptinhalt

Urteil: Rekordstrafe für Mitarbeitergefährdung durch Asbest

Der Alstom-Konzern ist in Frankreich zu einer Rekordstrafe verurteilt worden. Er hatte Mitarbeiter einer Fabrik dem Krebs erregenden Baustoff Asbest ausgesetzt, obwohl der Einsatz bereits verboten war.

Lille - Das Strafgericht im nordfranzösischen Lille sprach die auf Wasser-Erhitzer spezialisierte Sparte Alstom Power Boilers der Gefährdung des Lebens ihrer Mitarbeiter schuldig. Neben der dafür vorgesehenen Höchststrafe von 75.000 Euro muss das Unternehmen 150 Beschäftigten je 10.000 Euro Schadensersatz zahlen. Vertreter der Belegschaft begrüßten den Richterspruch als "Premiere"; Anwälte des Unternehmens und des Ex-Fabrikdirektors schlossen eine Berufung dagegen nicht aus.

Asbest ist in Frankreich seit Anfang 1997 verboten. Die Fabrikmitarbeiter hatten geklagt, weil sie dem schädlichen Stoff an ihrer Arbeitsstelle in Lys-lez-Lannoy bei Lille noch zwischen 1998 und 2001 ausgesetzt gewesen waren. "Noch nie ist eine Firma zu einer derartigen Summe verurteilt worden", sagte der frühere Betriebsratschef Sylvain Stanesco zufrieden mit Blick auf den Schadensersatz: "Sonst geht das nicht über 500 oder 700 Euro hinaus. " Ein Zivilkläger-Anwalt sprach von einem Urteil, das "unmittelbar abschreckend" und daher "nützlich für die Risiko-Vorbeugung am Arbeitsplatz" sei. Der frühere Fabrikdirektor Bernard Gomez erhielt neun Monate Haft auf Bewährung und 3000 Euro Strafe. Sein Anwalt sowie der Anwalt von Alstom wollen die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehen. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false