zum Hauptinhalt
Schrottmeiler. In das AKW Krümmel investierte Vattenfall noch 700 Millionen Euro. Doch nach einem Brand musste das Kraftwerk endgültig vom Netz. Foto: dpa

© dpa

Wirtschaft: Vattenfall klagt

Versorger wollen sich den Atomausstieg bezahlen lassen

Berlin - In den Vorstandsetagen der Energiekonzerne ist das Urteil klar. „Wir sind doch keine Bananenrepublik“, heißt es. Es könne nicht einfach Eigentum enteignet werden, um eine Energiewende herbeizuführen.

Durch die unerwartete Kehrtwende der Regierung nach der Fukushima-Katastrophe verloren Eon, RWE, Vattenfall und EnBW als Betreiber der deutschen Atommeiler ein Milliardenvermögen. Denn die AKWs brachten ihnen bis zu eine Million Euro pro Tag.

Seit Monaten haben die Konzerne von führenden Anwaltskanzleien Klagen dagegen vorbereiten lassen. Noch in diesem Jahr könnte auf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Regierung eine Klagewelle zukommen. Wie am Mittwoch durchsickerte, will Vattenfall noch vor Weihnachten das Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington anrufen. Hier hätte man wohl gute Chancen, da sich das schwedische Unternehmen als ausländischer Konzern auf die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrags berufen könnte, heißt es.

Auch Eon und RWE erwägen Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe. Die mehrheitlich Baden-Württemberg gehörende EnBW hält sich bisher bedeckt. Bekämen die Konzerne recht, würde es für den Bund und damit den Steuerzahler sehr teuer. Mit Blick auf die Erfolgsaussichten ist ein Rückblick auf Aussagen im Umweltausschuss des Bundestags am 8. Juni interessant. Zwei Tage zuvor hatte das Kabinett entschieden, acht AKWs stillzulegen und bis 2022 endgültig auszusteigen.

Durch die Regierungsentscheidung verlor Vattenfall seine beiden Meiler Krümmel und Brunsbüttel. Selbst in Regierungskreisen wurden juristische Bedenken geäußert, weil das 1983 ans Netz gegangene Kraftwerk Krümmel nicht wie die anderen sieben abgeschalteten Anlagen zu den ältesten Meilern gehört. Der langjährige Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Wolfgang Renneberg, sagte in der Ausschusssitzung: „Diese unterschiedlichen Laufzeiten werden im Gesetzentwurf nicht weiter begründet. Hier liegt das Problem.“ Auch die Reaktorsicherheitskommission habe in ihrem Bericht keine Empfehlung gegeben, Krümmel schlechterzu- stellen als andere Anlagen der neueren Generation. Daher wirke das Ganze „willkürlich“, warf der Jurist der Regierung vor – obwohl er selbst als atomkritisch gilt. Aber das Gesetz sei handwerklich einfach schlecht gemacht, warnte er. Die Regierung ist von ihrem Gesetz hingegen überzeugt und sieht daher möglichen Klagen gelassen entgegen.

Zum Verhängnis wurde Krümmel wohl vor allem, dass der Meiler nach einem Trafobrand und weiteren Pannen einen Ruf als „Schrottmeiler“ verpasst bekam. Vattenfall investierte in beide Kraftwerke zuletzt noch 700 Millionen Euro, die nun weg sind – ebenso natürlich die Milliarden Euro, die ein Weiterbetrieb gebracht hätte.

Zudem habe Vattenfall anders als andere Energiekonzerne nicht die Möglichkeit, durch Krümmel und Brunsbüttel verlorene Reststrommengen auf andere Anlagen in Eigenbesitz zu übertragen, sagte Renneberg und betonte: „Meine Voraussage ist: Wenn das nicht geändert wird, dann wird es den Betreibern nicht schwerfallen, dieses Gesetz zu kippen.“

Die Umweltschützer von Greenpeace argumentieren eher pauschal und sprechen Vattenfall das Recht auf eine juristische Prüfung ab. „Es ist eine Dreistigkeit des Konzerns, die Bundesbürger dafür verklagen zu wollen, dass Pannenmeiler wie in Krümmel oder Brunsbüttel endlich stillgelegt wurden“, sagt Energieexperte Andree Böhling. dpa

Zur Startseite