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VDSL: Telekommunikationsgesetz geändert

Die große Koalition hat sich auf eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes geeinigt. Der Deutschen Telekom werden beim Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL Sonderregeln eingeräumt. Die Konkurrenz der Telekom sieht das kritisch.

Berlin/Bonn - Der neue Paragraf 9a schaffe die notwendige Rechtssicherheit und sei ein gutes Signal für alle Unternehmen, die in neue Infrastrukturen und Produkte investieren wollten, erklärten die Bundestagsfraktionen von SPD und Union in Berlin. Das Gesetz solle noch in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) in Bonn dagegen beklagte die "ungerechtfertigte Freistellung von der Regulierung für den Marktführer". VDSL werde als neuer Markt definiert, was die Möglichkeit biete, auf eine Regulierung zu verzichten. Dies sei ein "Stabilisierungversuch für den schlingernden Tanker Telekom an völlig falscher Stelle", erklärte Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann.

Die Sonderregeln für die Telekom stoßen auch auf heftige Kritik der EU-Kommission. Medienkommissarin Viviane Reding hat gedroht, deshalb gegen Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Sie fürchtet, dass hierdurch ein Quasi-Monopol der Telekom bei schnellen Internetverbindungen entsteht, bei dem Verbraucher durch hohe Preise das Nachsehen haben. Die Telekom wiederum hatte damit gedroht, ihre bereits zugesagten Milliardeninvestitionen in das Glasfasernetz zu überdenken, sollte sie kein befristetes Monopol bekommen. (tso/AFP)

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