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Wirtschaft: Verbändevereinbarung legt die Regeln fest

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 kann jeder Kunde seinen Lieferanten wählen. Der Strom muss dann aber durch fremde Netze geleitet werden.

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 kann jeder Kunde seinen Lieferanten wählen. Der Strom muss dann aber durch fremde Netze geleitet werden. Da es in Deutschland keine Regulierungsbehörde gibt, haben sich Energiebranche und Industrie in einer Verbändevereinbarung auf die Regeln für Durchleitungen geeinigt. Dazu gehört der Kalkulationsleitfaden, nach dem die Nutzungsentgelte festgelegt werden. Das Kartellamt wacht darüber, dass die Leitungsmonopolisten keinen Missbrauch betreiben. Mit den jüngsten Entscheidungen greift die Behörde jetzt erstmals in die Preiskalkulation der Versorger ein. Die Branche fürchtet, dass die Verbändevereinbarung ausgehebelt werden könnte. Der Bundestag hat einer rechtlichen Verankerung dieser freiwilligen Abmachung – wodurch eine verbindliche Rechtsnorm entstünde – bereits zugestimmt. Der Bundesrat entscheidet am 14. März. fo

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