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Wirtschaft: Verbändevereinbarung

In Deutschland sollen Strom- und Gaskunden ihren Energielieferanten frei wählen können. Anders als bei der Telekommunikation wacht jedoch keine Regulierungsbehörde über den Markt, sondern die Branchen haben über so genannte Verbändevereinbarungen selbst Spielregeln für den Wettbewerb aufgestellt.

In Deutschland sollen Strom- und Gaskunden ihren Energielieferanten frei wählen können. Anders als bei der Telekommunikation wacht jedoch keine Regulierungsbehörde über den Markt, sondern die Branchen haben über so genannte Verbändevereinbarungen selbst Spielregeln für den Wettbewerb aufgestellt. Besonders im Gasbereich reichen diese nach Meinung des Bundeskartellamts jedoch nicht aus, um wirklich Konkurrenz auf dem Markt zu schaffen. Dennoch sollten die Verbändevereinbarungen nach den Vorstellungen der Bundesregierung in das geltende Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und so zu geltendem Recht gemacht werden. Allerdings ist die Gesetzesnovelle in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet worden. hej

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