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Mehr im Geldbeutel: Das neue Jahr bringt Verbrauchern einige Verbesserungen.

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Rente, Telefon, Strom, Geld: Das ändert sich 2017

Mehr Kindergeld, weniger Steuern und der 31. Oktober ist wegen Martin Luther überall Feiertag. Was sonst noch alles anders wird, lesen Sie im Überblick

Gute Nachrichten für Verbraucher. Viele werden im kommenden Jahr mehr Geld in der Tasche haben. 2017 winken Steuerentlastungen, das Kindergeld wird erhöht, Auslandstelefonate werden billiger. Einige Kunden werden aber mehr für ihren Strom zahlen müssen, die Einkommensgrenze, bis zu der man Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen muss, steigt. Was auf Sie zukommt, lesen Sie im Überblick.

AUSLANDSGESPRÄCHE

Gespräche innerhalb der Europäischen Union werden billiger. Ab Mitte Juni soll nach dem Willen der EU-Kommission das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Im EU-Ausland kann man dann zum selben Preis telefonieren wie im Heimatland.

BEITRÄGE

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung steigen im kommenden Jahr. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Teil des Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro pro Monat, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4350 Euro.

FEIERTAG

Martin Luther sei Dank: Berliner haben im kommenden Jahr einen Feiertag mehr. Der Reformationstag am 31. Oktober, der in Brandenburg traditionell Feiertag ist, in Berlin aber nicht, ist 2017 ausnahmsweise und einmalig ein bundesweiter Feiertag. Der Grund: Im nächsten Jahr jährt sich zum 500. Mal der Beginn der Reformation.

Am 31. Oktober 2017 ist überall Feiertag, dank Martin Luther.
Am 31. Oktober 2017 ist überall Feiertag, dank Martin Luther.

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FAHRRAD

Eltern, die kleine Kinder begleiten, mussten bisher auf dem Radweg oder auf der Straße fahren, während die Kinder auf dem Bürgersteig radeln durften. Das ändert sich 2017. Jetzt dürfen auch die Eltern auf dem Fußweg fahren.

FLEXI-RENTE

Ältere Arbeitnehmer können den Übergang in die Rente künftig flexibler gestalten. Ein Gesetz soll ermöglichen, dass Arbeitnehmer vor dem regulären Rentenalter ihre Arbeitszeit verkürzen können oder, wenn sie möchten, über das Rentenalter hinaus arbeiten.

FÜHRERSCHEIN

Nach acht Jahren steigen die Gebühren für die Führerscheinprüfung und die Hauptuntersuchung. Die Abnahme der praktischen Prüfung kostet künftig 91,50 Euro. Die Preise für die Hauptuntersuchung bewegen sich je nach Bundesland zwischen 35 Euro und 54,86 Euro.

GELD

Ab April 2017 kommt der neue 50-Euro-Schein. Er soll besseren Schutz vor Fälschungen bieten als der alte. Der 50er ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.

HARTZ IV

Zum 1. Januar steigen die Hartz-IV-Regelsätze. Alleinstehende Erwachsene bekommen dann monatlich fünf Euro mehr: statt derzeit 404 sind es dann 409 Euro. Paare erhalten 368 statt 364 Euro pro Partner. Am stärksten fällt der Anstieg für Schulkinder zwischen sechs und 13 Jahren aus: Für sie gibt es statt 270 künftig 291 Euro monatlich. Bei den letzten Erhebungen hatte sich nämlich gezeigt, dass Kinder in diesem Alter einen deutlich höheren Bedarf an Lebensmitteln und Getränken haben als bisher veranschlagt. Teenager erhalten dagegen nur ein moderates Plus: Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren bekommen 311 statt bisher 306 Euro, volljährige Kinder bis 25 Jahre, die noch bei ihren Eltern wohnen, 327 statt 324 Euro. Kleinkinder bis zu sechs Jahren gehen bei den Erhöhungen hingegen leer aus: Für sie soll der Hartz-IV-Regelsatz unverändert bei 237 Euro bleiben.

KINDERGELD

Das Kindergeld soll in den kommenden beiden Jahren um je zwei Euro pro Monat steigen. Für das erste und zweite Kind beträgt es ab 2017 zunächst 192 und ab 2018 dann 194 Euro monatlich. Beim dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 198 und später 200 Euro, beim vierten und jedem weiteren Kind auf 223 und schließlich 225 Euro.

Mehr Geld fürs Kind. Das Kindergeld steigt 2017.
Mehr Geld fürs Kind. Das Kindergeld steigt 2017.

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LEBENSVERSICHERUNGEN

Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2017 von 1,25 auf nur noch 0,9 Prozent. Der Garantiezins ist der Zins, den Kunden für die gesamte Laufzeit garantiert bekommen. Hinzu kommen noch jährlich wechselnde Überschussbeteiligungen und Schlusszahlungen.

LEIHARBEIT

2017 tritt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft, das Leiharbeiter besser schützen soll. Diese Beschäftigten müssen künftig nach eineinhalb Jahren entweder fest eingestellt oder durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt werden. Nach neun Monaten sollen sie denselben Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Leiharbeiter dürfen zudem nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

MINDESTLOHN

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat. Die neue Berliner rot-rot-grüne Regierung will für Firmen, die für die öffentliche Hand arbeiten, im ersten Halbjahr 2017 den Mindestlohn auf neun Euro anheben.

PFLEGEREFORM

Im kommenden Jahr wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die drei bisherigen Pflegestufen werden künftig durch fünf Pflegegrade ersetzt. Vor allem Demenzkranke sollen profitieren.

RENTE

Nach dem Rekordanstieg der Renten 2016 (plus 4,25 Prozent im Westen, plus 5,95 Prozent im Osten) klettern die Bezüge der 20 Millionen Rentner im nächsten Jahr weniger stark. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, rechnet nur noch mit einem Anstieg von 1,5 bis zwei Prozent.

STEUERZAHLER

Der steuerliche Grundfreibetrag, den man nicht versteuern muss, soll 2017 von derzeit 8652 Euro auf 8820 Euro und 2018 dann auf 9000 Euro steigen. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht: von 4608 Euro auf 4716 Euro und 2018 danach auf 4788 Euro. Zudem soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Diese verhindert, dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit der Inflation durch eine höhere Steuerbelastung aufgezehrt werden.

STROM UND GAS

Viele Stromkunden müssen im kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Die EEG-Umlage, mit der erneuerbare Energien gefördert werden, und die Netzentgelte steigen deutlich. Bislang haben nach Informationen des Vergleichsportals Check24 mehr als 300 und damit über ein Drittel der Stromgrundversorger reagiert und Preiserhöhungen für Januar oder Februar angekündigt. Auch Vattenfall erhöht die Preise für Kunden im Bundesgebiet, die einen Tarif mit eingeschränkter Preisgarantie haben. Bei diesen Angeboten sind Steuern, Abgaben und Umlagen von der Garantie ausgenommen. Kunden in Berlin sind aber nicht betroffen, sagt das Unternehmen.

Gas wird dagegen billiger. 354 Grundversorger haben im vierten Quartal 2016 die Preise gesenkt oder Senkungen für Januar bis März 2017 angekündigt, darunter auch die Gasag. Zum 1. Januar reduziert der Berliner Versorger den Preis in der Grundversorgung um 0,54 Cent pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Haushalt macht das nach Gasag-Angaben 65 Euro im Jahr aus.

UNTERHALT:

Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur – wie derzeit – bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Bund und Länder haben sich aber noch nicht endgültig auf die Finanzierung geeinigt. (mit dpa)

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