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Wirtschaft: Verbraucher klagen

BUNDESGERICHTSHOF Es hätte der Tag der Abrechnung mit den Energieversorgern werden können. Denn während das Bundeskartellamt in Bonn seine Abmahnung gegen den Stromkonzern RWE vorstellte, beschäftigte sich in Karlsruhe auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit den hohen Preisen für Energie – allerdings mit denen für Gas.

BUNDESGERICHTSHOF

Es hätte der Tag der Abrechnung mit den Energieversorgern werden können. Denn während das Bundeskartellamt in Bonn seine Abmahnung gegen den Stromkonzern RWE vorstellte, beschäftigte sich in Karlsruhe auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit den hohen Preisen für Energie – allerdings mit denen für Gas. In dem Grundsatzverfahren will der als „Gaspreis-Rebell“ bekannte Ex-Richter Klaus von Waldeyer-Hartz klären lassen, in welchem Maße Gerichte den Versorgern bei ihrer Kalkulation auf die Finger schauen dürfen. Die Frage ist offen, nachdem das Amtsgericht Heilbronn dem Kläger Recht gegeben hatte, das Landgericht aber nicht. Nun warten alle auf ein Machtwort des BGH. Doch der vertagte sich auf den 14. März.

SAMMELKLAGEN

Parallel dazu laufen zahlreiche Sammelklagen von Verbrauchern, die mit Unterstützung der Verbraucherzentralen (VZ) gegen ihre Versorger klagen. In Berlin haben die Verbraucher in erster Instanz gewonnen, die Gasag hat jedoch Berufung eingelegt. In Bremen hat das Landgericht die Preiserhöhungsklausel für intransparent und damit unwirksam erklärt. In Hamburg hat das Landgericht Eon Hanse aufgetragen, die Preiskalkulation offenzulegen. „Die entscheidenden Passagen waren jedoch geschwärzt“, sagt VZ-Geschäftsführer Günter Hörmann. Im Januar will das Gericht entscheiden, wie es weitergeht. hej

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