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Verbraucher: Neue Elektroschrott-Entsorgung ab Freitag

Ausrangierte Elektrogeräte wie Föhn, Rasierer oder Computerspiel-Konsole dürfen vom 24. März an nicht mehr in die Mülltonne. Verbraucher müssen die Geräte stattdessen zu öffentlichen Sammelstellen bringen.

Berlin - Dafür stehe ein Jahr nach Verkündung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ein dichtes Netz an kommunalen Sammelstellen bereit, wo die Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos abgeben können, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch. "Jeder kann jetzt einen weiteren Beitrag leisten, um Schadstoffe vom Hausmüll fern zu halten und Ressourcen zu schonen. (...) Für höhere Abfallgebühren, wie hier und da angedroht, gibt es keine Rechtfertigung", sagte Gabriel an die Adresse der Kommunen.

Die umweltgerechte Entsorgung der Altgeräte von der elektrischen Zahnbürste bis zu Computer oder Kühltruhe werde jetzt von den Herstellern übernommen. Dadurch würden die Kommunen organisatorisch und finanziell entlastet, betonte der Minister. In vielen Städten könne das System auf bereits funktionierenden Getrenntsammlungen wie auf Recyclinghöfen aufbauen. "Annahmegebühren, die bisher für Großgeräte erhoben wurden, müssen aber jetzt entfallen. Daneben kann auch der Handel weiterhin auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen. (...) Ich freue mich, dass die Industrie zu ihrer Verantwortung steht und mit der Umweltpolitik an einem Strang zieht."

Das Gesetz regelt die Entsorgung gebrauchter Geräte wie Wasch- und Bohrmaschinen, Fernseher, Handys, Toaster, aber auch elektrische Modell-Eisenbahnen und Autorennbahnen sowie medizinische Dialyse- Geräte und giftige Leuchtstoffröhren. In Deutschland fallen dem Umweltressort zufolge jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen an Altgeräten an. Kaum ein Markt wachse so schnell. Nunmehr sollen an den 1500 kommunalen Sammelstellen die von den Bürgern angelieferten Geräte in fünf verschiedenen Gruppen in Container einsortiert werden, die im Auftrag registrierter Geräte-Hersteller und -Importeure von Entsorgern zur Weiterverarbeitung und Beseitigung abzuholen sind.

Den Herstellern entstehen nach Angaben des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) Kosten in Höhe von 300 bis 500 Millionen Euro, die sie beim Verkauf von Neugeräten durch einen Preisaufschlag an die Verbraucher weitergeben wollen. Bei der Verwertung können werthaltige Stoffe bis zu Edelmetallen, Aluminium und Eisenteile gewonnen werden. Auf der anderen Seite sind Schwermetalle wie Cadmium und Blei professionell zu entsorgen. Deren Verwendung ist vom 1. Juli 2006 an verboten.

Der ZVEI hatte am Vortag bemängelt, dass sich bisher nur etwa die Hälfte von 10 000 in Frage kommenden Herstellern und Importeuren beim Elektro-Altgeräte-Register EAR angemeldet hätten. Um "Trittbrettfahrer" in die Schranken zu weisen, müsse der Bund ein zentrales Kontrollsystem sicherstellen. Gabriel betonte, das neutrale EAR sei privatwirtschaftlich organisiert und mit behördlichen Befugnissen ausgestattet. Unter Aufsicht des Umweltbundesamtes wache es darüber, dass sich alle Hersteller und Importeure registrieren ließen und die Altgeräte ordnungsgemäß abholten. (tso/dpa)

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