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VERBRAUCHER: Wer den Schaden hat

Bei der kostenlosen Bahn-Hotline, die Reisende über die Streiks informiert, ist der Teufel los: „Die Leute haben Angst wegen der Ferienzeit“, sagt eine Beraterin. Die Angst ist berechtigt.

Bei der kostenlosen Bahn-Hotline, die Reisende über die Streiks informiert, ist der Teufel los: „Die Leute haben Angst wegen der Ferienzeit“, sagt eine Beraterin. Die Angst ist berechtigt. Denn wer auf die Bahn angewiesen ist, könnte in den nächsten Wochen echte Probleme bekommen. Zumindest dann, wenn die Lokführer Ernst machen und für längere Zeit die Arbeit niederlegen.

REISEN

Wer privat eine Urlaubsunterkunft gebucht hat und mit der Bahn fahren wollte, muss auch dann für sein Ferienquartier zahlen, wenn er wegen des Streiks nicht anreisen kann. „Wie man zu seiner Ferienwohnung oder zum Hotel kommt, ist das individuelle Problem jedes Reisenden“, sagt Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch wer eine Pauschalreise machen möchte und mit der Bahn zum Flughafen reisen wollte, muss sich frühzeitig selbst nach Alternativen umsehen: „Wie der Kunde zum Flughafen fährt, ist nicht Sache des Reiseveranstalters“, warnt die Potsdamer Verbraucherschützerin.

Ist der Bahntransfer jedoch fester Teil der Pauschalreise, können Kunden möglicherweise kostenlos stornieren, heißt es bei Thomas Cook. Wer bei Thomas Cook ein Ferienquartier samt Anreise per Zug gebucht hat, kann kostenlos vom Vertrag zurücktreten, heißt es auf Anfrage. Das geht allerdings jetzt noch nicht. „Wir wissen ja noch nicht, ob und wann gestreikt wird“, betont eine Sprecherin. Und: Eine kostenlose Stornierung komme auch nur dann infrage, wenn die Verzögerung bei der Anreise gravierend wäre. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Andere Veranstalter von Pauschalreisen halten sich noch bedeckt. Die Reiserücktrittsversicherung springt bei Streiks übrigens nicht ein.

BAHNTICKETS

Auch die Bahn kommt den Kunden nur zum Teil entgegen. Wer ein Sparticket gekauft hat, dann aber streikbedingt nicht mit dem gebuchten Zug fahren kann, darf eine andere Verbindung nehmen, ohne einen Aufpreis zahlen zu müssen. „Der Kunde muss aber mit dem nächsten geeigneten Zug fahren“, warnt Bahnsprecher Achim Stauß. Das heißt: Um dem Streik zu entgegen, darf man nicht einen Tag früher aufbrechen. Und man darf auch nicht drei Tage später starten, um dem Durcheinander zu entgehen. Dann ist die Fahrkarte nicht mehr gültig. Fährt die Bahn an einem Tag gar nicht, kann man sein Sparticket an diesem Tag zurückgeben – und muss ausnahmsweise keinen Stornoabzug in Kauf nehmen.

Auf Verspätungsgutscheine, von der Bahn bezahlte Hotelübernachtungen und Taxifahrten werden die Kunden, die wegen des Streiks stranden, verzichten müssen. Zwar sieht die Kundencharta der Bahn diese Entschädigungen bei Zugausfällen und Verspätungen vor, bei einem Arbeitskampf der Lokführer gilt das nach Meinung der Bahn aber nicht: „Der Streik ist höhere Gewalt“, betont Stauß. hej

Die Hotline der Bahn ist 24 Stunden lang erreichbar: 08000/99 66 33

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