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RECHTS Frage: Nachhilfe von der Steuer absetzen?

"Ich schicke mein Kind zur Nachhilfe. Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?" Wolfgang Wawro, Steuerberater, antwortet.

Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht der Kinder gehören zu den Kosten der Lebensführung und können in der Steuererklärung leider nicht angerechnet werden. Grundsätzlich werden Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen nicht berücksichtigt. Vom Abzug ausgeschlossen sind daher zum Beispiel die Kosten für den üblichen Nachhilfeunterricht, für Klassenfahrten und Sprachreisen, für Schreibmaschinen- und PC-Kurse. All diese Kosten gelten bereits mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag als abgegolten.

Ausnahme: Unter der Voraussetzung, dass die Kosten für den Nachhilfeunterricht durch einen beruflich bedingten Umzug, beispielsweise in ein anderes Bundesland, entstanden sind, kann ein Abzug als sonstige Umzugskosten in Frage kommen. Neben den Aufwendungen für den Nachhilfeunterricht können hierbei zum Beispiel zusätzliche Aufwendungen für die neuen Schulbücher der Kinder sowie die Kosten für eine Umschulung berücksichtigt werden.

Ferner können unter bestimmten Bedingungen 30 Prozent der Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben bei den Erziehungsberechtigten abgezogen werden. Für die Berechnung des abziehbaren Teils der Aufwendungen ist aus dem insgesamt gezahlten Schulgeld der Teil herauszurechnen, der für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung gezahlt wird. Die Aufteilung ist nach der Kostenstruktur der Schule vorzunehmen, gegebenenfalls im Wege der Schätzung.

Desweiteren erhalten Familien für das Jahr 2009 einen einmaligen Bonus von 100 Euro pro Kind. Diese Einmalzahlung wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet, allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 mit den Kinderfreibeträgen. Durch das Familienleistungsgesetz stieg bereits seit Neujahr 2009 das Kindergeld für das erste und zweite um jeweils 10 Euro und ab dem dritten Kind um je 16 Euro monatlich. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 3840 Euro. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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