zum Hauptinhalt
Easyjet

© Kai-Uwe Heinrich

Transparenz: Versteckte Ticketpreise: Klage gegen Flieger

Verbraucherschützer wollen die Fluglinien durch Klagen dazu zwingen, klipp und klar zu sagen, was die Tickets kosten - am Anfang der Buchung. Doch die Gesellschaften stellen sich quer.

Viele Fluggesellschaften informieren ihre Kunden nicht ausreichend über die Kosten, die bei einer Buchung übers Internet anfallen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat daher neun Unternehmen abgemahnt, gegen Air Berlin haben die Verbraucherschützer bereits Klage erhoben. Auch Germanwings droht nach Informationen des Tagesspiegels eine Klage, weil nach Meinung des VZBV der Endpreis pro Flug im Internet nicht deutlich genug angegeben wird. Die Fluggesellschaften weisen die Vorwürfe zurück.

Die Verbraucherschützer berufen sich auf eine neue EU-Verordnung, die seit November in Kraft ist. Sie soll Flugbuchungen via Internet transparenter machen und die Verbraucher vor bösen Überraschungen schützen. Nach dem EU-Recht müssen die Fluggesellschaften für jeden Flug den Endpreis angeben. Zusatzkosten wie Servicegebühren, Zuschläge fürs bevorzugte Boarden oder Aufschläge für die Zahlung per Kreditkarte müssen bereits am Anfang der Buchung genannt werden, und Voreinstellungen sind unzulässig. Dazu gehört etwa – wie bei Easyjet – der automatische Abschluss einer Reiseversicherung, die der Kunde bewusst ausklicken muss.

„Sobald der Kunde seine Flugverbindung ausgewählt hat, muss ihm die Airline klipp und klar sagen, welche Gesamtkosten auf ihn zukommen“, betont Kerstin Hoppe, die beim VZBV die Verfahren betreut. Air Berlin tut das nach Meinung der Verbraucherschützerin nicht. Zwar werde bei der Buchung auf die möglicherweise anfallende Servicegebühr hingewiesen, „es wird aber nur gesagt, dass diese Gebühr bis zu 15 Euro betragen kann“, kritisiert Kerstin Hoppe. In welcher Höhe der Reisende tatsächlich belastet wird, erfahre er erst kurz vor Abschluss der Buchung. Air-Berlin-Sprecher Hans-Christoph Noack hält den Vorwurf für unberechtigt. „Der Kunde wird frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine Servicegebühr anfällt“, sagte er dem Tagesspiegel. Das sei „deutlich ausgewiesen“. Nun müssten die Gerichte entscheiden. Ein Verfahren droht auch Germanwings. Zwar hat der Billigflieger seine Internetseite aufgrund der Abmahnung durch den VZBV bereits verändert, doch reicht das den Verbraucherschützern nicht. Der Vorwurf: Bei der Flugübersicht würden die Preise ohne Steuern und Zusatzgebühren genannt, erst unten auf der Seite erfahre man die genauen Kosten für den ausgewählten Flug.

Neben Germanwings und Air Berlin hatte der VZBV auch Tuifly, Condor, Easyjet, Ryanair, Edreams, Intersky Luftfahrt und Air Malta abgemahnt. Tuifly hat seine Seiten bereits geändert, Easyjet und Condor haben versprochen, das zu tun. Die anderen Verfahren laufen noch. Nur eine Gesellschaft hat nichts zu befürchten: „Das Buchungssystem von Lufthansa ist einwandfrei“, sagt Hoppe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false