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Wirtschaft: Verbraucherschützer kritisieren neues Überweisungsgesetz

BERLIN (hej). Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz über Banküberweisungen verabschiedet.

BERLIN (hej). Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz über Banküberweisungen verabschiedet. Das Gesetz, das bereits am 14. August in Kraft treten soll, regelt, wie lange Überweisungen im In- und Ausland dauern dürfen, welche Beschwerdemöglichkeiten der Kunde hat und wie die Banken für fehlerhaft ausgeführte Aufträge haften. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) kritisierte das "hektische Gesetzgebungsverfahren" und einzelne Bestimmungen des neuen Gesetzes.

Wie häufig bei der Umsetzung von EU-Vorschriften in deutsches Recht stand der Gesetzgeber unter Druck. Eine entsprechende EU-Richtlinie verpflichtet die Bundesregierung, ein nationales Überweisungsgesetz bis Mitte August in Kraft zu setzen. Nach Meinung der Verbraucherschützer hätte es jedoch gereicht, die Bestimmungen über Überweisungen innerhalb der EU rechtzeitig zu verabschieden und die Regeln über Überweisungen innerhalb Deutschlands oder nach Drittstaaten anschließend zu regeln.

Kritik üben die Verbraucherschützer vor allem an den Laufzeiten der Überweisungen. So sollen Transfers von einem EU-Land in ein anderes innerhalb von fünf Tagen bei der Empfängerbank sein, Inlandsüberweisungen innerhalb von drei Bankgeschäftstagen und Überweisungen innerhalb eines Instituts binnen zweier Geschäftstage. Diese Fristen sind nach Meinung der Verbrauchervertreter zu lang. Auf europäischer Ebene stünden mit den Systemen "Target" und "Euro 1" zwei Transfermöglichkeiten zur Verfügung, die eine tagschnelle Abwicklung zulassen. Eine Fristverkürzung fordert die AgV erst recht bei Inlands- und institutsinternen Überweisungen.

Kritik üben die Verbraucherschützer auch an den Haftungsregeln für die Banken. Für Überweisungen über 75 000 Euro gelten wesentliche verbraucherschützende Bedingungen nicht, kritisiert die AgV. Für fehlgeschlagene Überweisungen haften die Banken verschuldensunabhängig bis zu einem Betrag von 12 500 Euro, die verschuldensabhängige Haftung bei grenzüberschreitenden Überweisungen wird auf 25 000 Euro begrenzt. Für verspätete Überweisungen müssen die Banken und Sparkassen Strafzinsen zahlen, die um fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (derzeit rund zwei Prozent) liegen.

Dagegen nahm der Gesetzgeber noch in letzter Minute Änderungswünsche der Verbrauchervertreter über die Beschwerdemöglichkeiten der Kunden auf. Statt wie bisher vorgesehen die bankeninternen Beschwerdekanäle - etwa die Ombudsmänner - zu nutzen, ist jetzt die Deutsche Bundesbank als Schlichtungsstelle vorgesehen. Der Bundesrat muß dem Gesetz noch am 9. Juli zustimmen.

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