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Verbraucherschützer: Pflichtversicherung gegen Unwetter gefordert

Angesichts der sich häufenden Unwetter fordern Verbraucherschützer eine Pflichtversicherung gegen Unwetter. Das Justizministerium zeigt sich skeptisch.

Angesichts der sich häufenden Unwetter fordern Verbraucherschützer eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben und Lawinen. „Es gibt Menschen, die sich gegen solche Schäden nicht versichern können, weil sie kein Versicherer nimmt“, sagte Thorsten Rudnik, Sprecher des Bundes der Versicherten (BdV), dem Tagesspiegel. „Wer eine Elementarschadenversicherung am dringendsten braucht, bekommt sie nicht und muss dann seinen Schaden selber tragen.“ Eine solche Pflichtversicherung soll nach Vorstellung des BdV jeder Hauseigentümer abschließen müssen.

Elementarschäden - beispielsweise voll gelaufene Keller als Folge von Starkregen  - sind von der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nicht erfasst. Um sie abzudecken, müsste man eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen. Wer in besonders gefährdeten Gebieten lebt, etwa in der Nähe von überschwemmungsgefährdeten Flüssen, findet jedoch keinen Versicherer, der ihm eine solche Police verkauft.

Im Bundesjustizministerium sieht man den Vorstoß der Verbraucherschützer skeptisch. „Eine Pflichtversicherung ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Bürger“, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Dies sei nicht gerechtfertigt, für die meisten gebe es Versicherungslösungen auf dem Markt.

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