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Wirtschaft: Verbraucherschützer verklagen Mobilcom

BERLIN (vis).Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Flensburger Landgericht Klage gegen die private Telefongesellschaft Mobilcom eingereicht.

BERLIN (vis).Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Flensburger Landgericht Klage gegen die private Telefongesellschaft Mobilcom eingereicht."Wir haben Mobilcom eine Abmahnung geschickt, konnten uns aber außergerichtlich nicht mit dem Unternehmen einigen", sagt Helga Zander-Haytt von der Verbraucherzentrale.Die Verbraucherschützer werfen Mobilcom vor, daß der Standard-Einzelverbindungsnachweis auf den Mobilfunkrechnungen der Telefongesellschaft nicht den Anforderungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung genügt.Aus dem gleichen Grund wurde auch der Mobilfunkprovider Cellway verklagt.

"Der kostenlose Einzelverbindungsnachweis beinhaltet nicht die vollständige Wiedergabe der angewählten Rufnummern und auch nicht den Einzelpreis jedes Gesprächs", sagt Zander-Haytt.Wenn man diese Informationen haben wolle, müsse man eine sogenannte Komfortabrechnung verlangen, für die Mobilcom eine zusätzliche Gebühr von 5,80 DM im Monat verlangt."Nach unserer Auffassung muß das Unternehmen diese Informationen kostenlos bereitstellen", sagt Zander-Haytt.Was bei Mobilcom als Komfort bezeichnet wird, gilt bei den Verbraucherschützern als Standard.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post stellt gerade eine Liste von Telefongesellschaften zusammen, die sich an die Vorgaben für den kostenlosen Einzelverbindungsnachweis halten.Auch im Festnetz kann der Telefonkunde eine detaillierte Rechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis beantragen, mit den vollständigen Rufnummern oder - wenn aus Datenschutzgründen gewünscht - um die letzten drei Ziffern gekürzt.Bei der Telekom ist diese detaillierte Rechnung kostenlos.

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