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Wirtschaft: Verbraucherschutz: Schnellere Entlastung von Schuldner gefordert

Privatleute sollen nach den Vorstellungen von Verbraucherschützern schneller von hohen Schulden herunterkommen. "Die seit 1999 in der Insolvenzordnung geltende Wohlverhaltensperiode muss von sieben auf vier Jahre verkürzt werden", fordert der Schuldnerberater Reinhard Bindemann von der Hamburger Verbraucher-Zentrale.

Privatleute sollen nach den Vorstellungen von Verbraucherschützern schneller von hohen Schulden herunterkommen. "Die seit 1999 in der Insolvenzordnung geltende Wohlverhaltensperiode muss von sieben auf vier Jahre verkürzt werden", fordert der Schuldnerberater Reinhard Bindemann von der Hamburger Verbraucher-Zentrale. Während dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Legt der Schuldner alle Einkünfte offen und hält er weitere Auflagen ein, dann werden ihm nach Ablauf der siebenjährigen Periode die Restschulden erlassen. "Ein Zeitraum von sieben Jahren ist für einen Schuldner überhaupt nicht überblickbar", sagt Bindemann. In den ersten drei Jahren kassierten ohnehin alleine die Banken, während die übrigen Gläubiger leer ausgingen. Das sei eine Folge der so genannten Lohnvorausabtretung an die Banken.

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