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Wirtschaft: Verbraucherschutz: Streit um die europäische Lebensmittelbehörde

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Lebensmittelsicherheit ist durch die BSE-Krise schwerer erschüttert denn je. Auch die Europäische Kommission will deshalb die Kontrolle verbessern.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Lebensmittelsicherheit ist durch die BSE-Krise schwerer erschüttert denn je. Auch die Europäische Kommission will deshalb die Kontrolle verbessern. Im nächsten Jahr, so der Plan, soll eine europäische Lebensmittelbehörde eingerichtet werden, in der die bisher bestehenden wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission zusammenarbeiten. Doch noch ist keineswegs klar, wie diese Kontrolle wirksam ausgeübt werden soll, welche Rolle die Lebensmittelbehörde spielen kann und darf. Fällt dies schon in den Bereich Risikomanagement, den die Mitgliedstaaten der Kommission zugestehen oder nicht?

Als Kommissionspräsident Romano Prodi 1999 antrat, hatte er den Verbraucherschutz und die Nahrungsmittelsicherheit zu seinem ganz persönlichen Thema gemacht. Die Lebensmittelbehörde sollte das Herzstück der künftigen EU-Lebensmittelpolitik sein. Die Nahrungsmittelkette vom Erzeuger bis zum Verbraucher soll Forschungsgegenstand der Behörde werden. Unter ihrem Dach sollen Spitzenwissenschaftler aus allen Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Mit den zuständigen nationalen Behörden sollen sie im Interesse einer Umsetzung ihrer Erkenntnisse eng zusammenarbeiten.

Bisher ist geplant, die künftige Europäische Lebensmittelbehörde in den ersten drei Jahren mit 250 Mitarbeitern und Haushaltsmitteln in Höhe von 40 Millionen Euro auszustatten. Nach drei Jahren soll die Zahl der Mitarbeiter auf 330 erhöht werden. Hauptaufgabe der Behörde wird sein, im Auftrag der Kommission oder der für die Lebensmittelsicherheit zuständigen nationalen Einrichtungen oder auch des Europaparlamentes wissenschaftliche Gutachten zu erstellen, auf deren Grundlage eine Risikobewertung stattfinden kann. Politisch entschieden wird dann im europäischen Dreiklang von Kommission, Fachministerrat und Parlament. Die Wissenschaftler bekommen nur ein Vorschlagsrecht.

Überlegt wird auch die Einrichtung eines Schnellwarnsystems. Falls Hersteller von Lebensmitteln oder nationale Stellen feststellen, dass ein Produkt gesundheitsschädlich ist, sollen sie die Behörde benachrichtigen. Sie verfügt über das wissenschaftliche Fachwissen, das nötig ist, um das Ausmaß der Gefahr einzuschätzen. Die EU-Kommission soll ihre Zuständigkeit für das Krisenmanagement behalten. Sie soll auch weiterhin darüber entscheiden, ob bestimmte Produkte vom Markt genommen werden müssen. Sollte die Kommission ein Produkt verbieten, muss die Entscheidung innerhalb von zehn Tagen von einem neu eingesetzten Ausschuss für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit überprüft werden.

Noch müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag der Kommission zustimmen. Das Europäische Parlament aber hat noch nicht einmal einen Berichterstatter benannt. Die in der Verbraucherpolitik engagierten Europarlamentarier, wie beispielsweise die SPE-Abgeordnete Dagmar Roth-Berendt, warnen davor, der Behörde über die wissenschaftliche Analyse hinausgehende Kompetenzen zu überlassen. David Byrne, dem irischen Verbraucherkommissar, ist klar, dass die europäische Behörde weniger Macht haben wird, als beispielsweise die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA), die per Beschluss von heute auf morgen ein Medikament oder ein Nahrungsmittel vom Markt nehmen kann. Byrne will aber versuchen, der Behörde Koordinierungsaufgaben zu übertragen.

Strittig ist zudem, wo die neue Lebensmittelbehörde ab 2002 ihren Sitz haben soll. Italien hat Parma vorgeschlagen, Spanien Barcelona und Finnland Helsinki. Und unklar ist auch, wie viele Vertreter der Mitgliedsstaaten im Verwaltungsrat vertreten sein sollen. Während die Kommission vorschlägt, jeweils vier Vertreter der Mitgliedsstaaten, der Kommission, des Europäischen Parlamentes und der Verbraucherschutzorganisationen in den Verwaltungsvorstand zu bestellen, wollen die Mitgliedsstaaten ihre Vertretung in jedem Fall erhöhen. Jeder Mitgliedsstaat, so auch der deutsche Vorschlag, sollte im Verwaltungsvorstand vertreten sein.

Mariele Schulze Berndt

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