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Verbraucherschutz: Versicherungsrecht wird reformiert

98 Jahre ist das geltende Versicherungsrecht alt. Das Bundeskabinett hat jetzt eine umfassende Reform bei den Versicherungen beschlossen und damit die Verbraucherrechte gestärkt.

Berlin - "Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das bisherige Recht werde "den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr gerecht", fügte sie hinzu. Das geltende Recht stammt aus dem Jahr 1908.

Das von Zypries vorgelegte Paket sieht vor, dass Verbraucher ab Januar 2008 besser und früher über Vertragsinhalte informiert werden sollen. Bei schlechter Beratung soll der Verbraucher den Anspruch auf Schadenersatz erhalten. Die Versicherten sollen künftig außerdem an den stillen Reserven der Versicherung beteiligt werden. Stille Reserven sind etwa der Wert des Immobilienbesitzes oder anderer Kapitalanlagen. Auch sollen die Versicherten bei bereits bestehenden Lebensversicherungen mehr finanzielle Ansprüche erhalten. (tso/AFP)

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