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Lidl Flasche

© dpa

Verbrauchertäuschung: Lidl soll "unrechtmäßig einbehaltenes" Pfand spenden

Lidl soll mit Einwegflaschen Kunden in die Irre geführt und dadurch zwischen zwei und drei Millionen Euro "unrechtmäßig einbehalten" haben. Die Umwelthilfe fordert nun die Weitergabe des Geldes an gemeinnützige Organisationen.

Nach dem Vorwurf der Verbrauchertäuschung mit Einwegpfandflaschen macht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) weiter Druck auf die Supermarktkette Lidl. Der Discounter müsse das von seinen Kunden "unrechtmäßig einbehaltene Geld" an gemeinnützige Organisationen spenden, forderte DUH-Chef Jürgen Resch am Freitag in Berlin. Der Verband gehe davon aus, dass es sich dabei um einen Gesamtbetrag zwischen zwei und drei Millionen Euro handle. Der Discounter sei dazu verpflichtet, "die aufgrund der Verbrauchertäschung erzielten Pfandgelder auszuzahlen", erklärte Resch.

Die DUH hatte der Supermarktkette in der vergangenen Woche vorgeworfen, seine Kunden in die Irre zu führen, indem sie Bier und Mixgetränke in Glas-Einwegflaschen verkaufe, die Mehrweg-Flaschen täuschend ähnlich sähen. Durch unterschiedliche Pfandgebühren auf diese Flaschen täusche Lidl die Verbraucher und bringe sie um Geld. Viele Kunden geben der DUH zufolge ihre Lidl-Einwegflaschen im herkömmlichen Getränkehandel zurück und erhalten dafür weniger Geld als sie bezahlt haben. Die DUH hatte Lidl deswegen mit rechtlichen Schritten gedroht. Der Discounter kündigte kurz daraufhin an, bundesweit kein Markenbier mehr in Glas-Einwegflaschen zu verkaufen. (sgo/AFP)

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