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Wirtschaft: Verfassungsgericht entscheidet über die Maut

Spediteure wollen Toll Collect kurzfristig stoppen

Berlin (fo). Über den Start der LkwMaut wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Zwei deutsche Spediteure haben Beschwerde gegen die Maut eingelegt und zudem eine einstweilige Anordnung beantragt. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts dem Tagesspiegel. Erlässt die zuständige Richterin Renate Jaeger die einstweilige Anordnung, kann die Maut nicht wie geplant am 2. November starten. Das würde „den Vollzug des Mautgesetzes aussetzen bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist“, erläuterte die Gerichtssprecherin. Keine Angaben konnte sie dazu machen, wie lange ein solches Hauptverfahren dauern könnte. Dies hänge davon ab, wie kompliziert der Sachverhalt ist. Experten rechnen mit mehreren Monaten.

Bereits im August lag dem Verfassungsgericht die Beschwerde eines niederländischen Spediteurs vor, der sich bei der Vergabe der Bordcomputer, die zur Erhebung der Maut notwendig sind, benachteiligt fühlte. Ihren Antrag haben die Niederländer zwar später für erledigt erklärt. Das Verfassungsgericht hatte inzwischen aber Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) einen Fragenkatalog zur Einführung der Lkw-Maut vorgelegt. Wegen der beiden neuen Beschwerden besteht das Gericht deshalb weiterhin auf der Beantwortung seiner Fragen.

Experten prüfen Probebetrieb

Ohne Ergebnis blieben bis Redaktionsschluss die Beratungen von Vertretern des Verkehrsministeriums, des Mautkonsortiums und der Bundesanstalt für den Güterverkehr. Von ihrer Prüfung am Montag und Dienstag sollte abhängen, ob in den nächsten Tagen der richtige Probebetrieb des Maut-Systems starten kann. Nach Meinung von Branchenbeobachtern muss der Probebetrieb jetzt beginnen, um bis zum 2. November eine Betriebserlaubnis geben zu können. Ursprünglich waren allein für den Probebetrieb zwei Monate angesetzt worden.

Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) und EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio wollen am Mittwoch in Brüssel ihre Differenzen im Zusammenhang mit der geplanten Kompensation für Maut-Zahlungen deutscher Spediteure ausräumen. Brüssel ist gegen die Erstattung von Steuern.

Mehrere Spediteure klagen inzwischen gegen das Mautkonsortium Toll Collect und verlangen Schadenersatz für den Umsatzausfall während der Wartezeiten. Das berichtete der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Dienstag in Bonn. Rechtsanwalt Karl-Heinz Gimmler von Gimmler & Kollegen in Höhr-Grenzhausen bei Koblenz, sagte, seine Kanzlei vertrete zahlreiche Transportunternehmer, darunter die Sammelklage des Landesverbandes Thüringen, an den die Spediteure ihre Ansprüche abgetreten hätten. Die Schäden gingen in die Hunderttausende.

Der Speditionsverband hatte seinen Unternehmen nach einer juristischen Prüfung ausdrücklich zu Klagen auf Schadenersatz geraten, bestätigte Sprecherin Barbara Rauch. Bei großen Unternehmen kämen durch Umsatzausfall und Personalkosten schnell mehr als 10 000 Euro pro Tag zusammen.

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