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Wirtschaft: Verfassungsrichter prüfen Privatisierungs-Deal. Ist der Verkauf der BWB verfassungswidrig?

Die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) wird womöglich gestoppt. Am Donnerstag begann vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof das Hauptverfahren um das Gesetz zur Teilprivatisierung.

Die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) wird womöglich gestoppt. Am Donnerstag begann vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof das Hauptverfahren um das Gesetz zur Teilprivatisierung. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS im Berliner Abgeordnetenhaus hatten das Gericht angerufen, weil sie in dem milliardenschweren Teilverkauf einen Verfassungsverstoß sehen. Auf der Gegenseite stehen der Senat und das Abgeordnetenhaus. Sie hatten den Verkauf von 49,9 Prozent der BWB an ein Konsortium aus den Mischkonzernen RWE und Vivendi sowie der Allianz beschlossen.

Eine Entscheidung will das Verfassungsgericht im Laufe des Oktobers fällen. Am Donnerstag bescheinigte das Gericht dem Antrag zunächst, dass er zulässig ist. Erst kürzlich hatte das Gericht darauf verwiesen, dass "alle Beteiligten sich einer etwa notwendigen Rückabwicklung" der Verträge "bewusst sein müssen". Die Kläger sehen in dem Teilprivatisierungsgesetz einen Verstoß gegen das Demokratiegebot. Damit würden hoheitliche Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts unzulässig unter private Entscheidungsgewalt gestellt. Das Land wolle lediglich seinen maroden Haushalt sanieren. Der Vorsitzende Richter Ulrich Storost wies auf eine notwendige demokratische Kontrolle hin. Zudem stellte er die Frage, warum der Senat eine derart komplizierte Struktur der Teilprivatisierung gewählt habe. Eine Vollprivatisierung hätte klarere Verantwortlichkeiten geschaffen.

Nach dem Gesetz werden aus den alten BWB, die eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind, zwei Einheiten: eine Anstalt, die das Kerngeschäft der Wasserver- und -entsorgung betreibt, und eine Holding. Senat und Abgeordnetenhaus betonten, es gehe vor Gericht nur darum zu überprüfen, ob die Gesetze verfassungsgemäß seien. Ob sie hingegen zweckmäßig seien, stehe nicht zur Entscheidung. Dieter Ernst, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Wirtschaft, sagte, überdies wäre eine vollständige Privatisierung wegen des Widerstands der Belegschaft kaum umsetzbar gewesen. Prekär ist, dass Ernst Kandidat für einen lukrativen Vorstandsposten in der BWB-Holding ist.

Die Kritiker der Teilprivatisierung fürchten wegen des Gesetzes steigende Wasserpreise in Berlin. Das ist nach ihrer Auffassung unverhältnismäßig, zumal die Kunden aufgrund der Monopolstellung der Wasserbetriebe keine Alternative hätten. Der Senat weist diesen Vorwurf zurück, denn die Tarife seien für fünf Jahre fest geschrieben.

RWE, Vivendi und Allianz wollen für die BWB-Anteile 3,1 Mrd. DM und weitere 200 Mill. DM für die Sanierung der BWB-Tochter Schwarze Pumpe zahlen. Sollte der Landesverfassungsgerichtshof gegen den Antrag der Kritiker entscheiden, liefe die Teilprivatisierung wie geplant - sofern die Kartellbehörden keinen Einwand äußern.

jhw

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