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VERGABEGESETZ: Streit um 7,50 Euro

Das geplante Berliner Vergabegesetz ist stark unter Beschuss geraten. Vor der Sitzung des Berliner Wirtschaftsausschusses am Montag rief die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) den Senat dazu auf, das Gesetz zurückzuziehen.

Das geplante Berliner Vergabegesetz ist stark unter Beschuss geraten. Vor der Sitzung des Berliner Wirtschaftsausschusses am Montag rief die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) den Senat dazu auf, das Gesetz zurückzuziehen. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisierte den Entwurf von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke). Hauptkritikpunkt ist die im Gesetz vorgesehene Festschreibung eines bei öffentlichen Aufträgen zu zahlenden Mindestlohns von 7,50 Euro. „Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts dürfen Tarifverträge nicht per staatlicher Rechtsverordnung durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn ersetzt werden“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder (siehe Text unten). Genau dies verlange aber das Berliner Gesetz. Ziel des Vergaberechts müsse in erster Linie der wirtschaftliche Einkauf von Leistungen unter sparsamer Verwendung von Steuergeldern bleiben, betonte Eder.

Lob gab es dagegen von der Handwerkskammer. Solange gewährleistet werde, dass die 7,50 Euro tatsächlich gezahlt würden, sei das Gesetz durchaus sinnvoll, sagte Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz. ysh

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