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Wirtschaft: Verkauf der Bankgesellschaft Berlin gefährdet

Streit um den Namen „Sparkasse“/Bundesaufsichtsamt schränkt Gewinnverwendung ein

Berlin Die Privatisierung der Bankgesellschaft Berlin AG ist wegen des Streits über die Tochtergesellschaft Berliner Sparkasse gefährdet. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Land Berlin haben sich immer noch nicht darauf verständigen können, wie die Kontroverse um die Bezeichnung „Sparkasse“ gelöst werden kann. Inzwischen hat das Land mit der Verabschiedung des Sparkassengesetzes allerdings Fakten geschaffen.

Nach Auffassung der BaFin darf die zur Bankgesellschaft gehörende Sparkasse nur dann die Bezeichnung „Sparkasse“ tragen, wenn künftig Gewinne thesauriert oder gemeinnützig verwendet werden. „Sofern dies unterbleibt, wäre mangels Gemeinwohlverpflichtung der öffentlich-rechtliche Charakter der Sparkasse und somit die Berechtigung, die Bezeichnung Sparkasse zu führen, in Frage gestellt“, heißt es in einem Schreiben an Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin.

Bleibt die BaFin bei ihrer Überzeugung, ist der von Brüssel geforderte „diskriminierungsfreie Verkauf“ der Bankgesellschaft samt Sparkasse kaum zu realisieren. Denn kein privater Investor hätte Interesse an einem Institut, das seine Gewinne nicht ausschütten oder nicht mehr Sparkasse heißen darf.

Der Berliner Senat kann die Argumentation der BaFin nicht nachvollziehen. Senator Sarrazin (SPD) appelliert an die BaFin, ihre Rechtsauffassung zu überdenken. Inzwischen seien mehrere Briefe gewechselt worden, sagte ein Sprecher des Finanzsenators. Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der BaFin ist der Paragraf 40 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dort ist geregelt, wer die Bezeichnung Sparkasse tragen darf. Das sind in der Regel öffentlich-rechtliche Sparkassen, die eine am Gemeinwohl orientierte Aufgabenstellung haben. Daran orientiert sich auch das im Juni vom Abgeordnetenhaus verabschiedete neue Sparkassengesetz des Landes. So soll die Berliner Sparkasse weiter das Sparen fördern und den Kreditbedarf des Mittelstands befriedigen. Ferner bleibt die Sparkasse dem Regionalprinzip verpflichtet und steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des Landes Berlin. Die Gewinnerzielung soll nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebs sein. Der juristische Berater des Landes Berlin, Benedikt Wolfers von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, will sich zu internen Vorgängen nicht äußern. Doch generell weist Wolfers gegenüber dem Handelsblatt darauf hin, dass auch das bisherige Berliner Sparkassengesetz eine Thesaurierung oder gemeinnützige Verwendung von Gewinnen nicht vorsah. Dennoch konnte die Berliner Sparkasse sich „Sparkasse“ nennen. Die Bankgesellschaft wollte sich zu dem Streit nicht äußern. dro/HB/dr

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