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Wirtschaft: Verkauf der Wasserbetriebe gegen Berliner Verfassung?

Rechtsgutachten der ÖTV / Kritik am Warnstreik bei der Bewag BERLIN (dw).Die vom Senat geplante Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist nicht mit der Berliner Verfassung vereinbar: Zu diesem Ergebnis kommt die vorläufige Fassung eines Rechtsgutachtens, das die Gewerkschaft ÖTV Berlin in Auftrag gegeben hat.

Rechtsgutachten der ÖTV / Kritik am Warnstreik bei der Bewag

BERLIN (dw).Die vom Senat geplante Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist nicht mit der Berliner Verfassung vereinbar: Zu diesem Ergebnis kommt die vorläufige Fassung eines Rechtsgutachtens, das die Gewerkschaft ÖTV Berlin in Auftrag gegeben hat.Wie Rechtsanwalt Wolfgang Siederer ausführte, werde die Umwandlung der "Anstalt öffentlichen Rechts" in eine AG zu einem privaten Monopol in der Wasserver- und entsorgung führen.Dies sei in der Verfassung untersagt.Siederer zitiert Artikel 24 der Berliner Verfassung: "Jeder Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich.Insbesondere stellen alle auf Produktions- und Marktbeherrschung gerichteten privaten Monopole einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten." Dieser Verfassungsartikel habe in den bisherigen Äußerungen des Senats keine Berücksichtigung gefunden, erklärte Rechtsanwalt Klaus-Martin Groth.Es dränge sich sogar der Eindruck auf, "daß er noch gar nicht erkannt worden ist." Auch die Gutachten privater Unternehmensberatungen hätten diesen Verfassungsvorbehalt ignoriert: "Uns ist kein einziges Gutachten bekannt, daß den Artikel 24 überhaupt erwähnt", sagte Groth.Er führte aus, der Senat sei gezwungen, zur BWB-Privatisierung das Berliner Betriebe-Gesetz zu ändern.Dies werde aber dem Artikel 24 der Berliner Verfassung widersprechen.Die Opposition habe dann die Möglichkeit, mit 25 Prozent der Stimmen des Abgeordnetenhauses vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof eine Normenkontrollklage zu erheben.Der Gewerkschaftsvorsitzender Kurt Lange erklärte, die ÖTV werde die Opposition zu diesem Schritt auffordern. Zur den Tarifverhandlungen mit dem Energieversorger Bewag erklärte Lange, er halte an dem für Freitag geplanten Warnstreik fest.Der zweistündige Streik, der stattfindet, wenn Bundespräsident Roman Herzog das neue Heizkraftwerk Mitte einweiht, habe zum Ziel, den Bewag-Vorstand zu Verhandlungen über den tarifvertraglichen Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen zu bewegen.Anders als von der Gewerkschaft DAG zunächst behauptet, gebe es keine Friedenspflicht für die ÖTV, da es sich nicht um einen bestehenden, sondern erst noch abzuschließenden Tarifvertrag gehe.Die Gewerkschaft DAG erklärte, sie sehe "unverändert Verhandlungsmöglichkeiten" und halte "einen Warnstreik zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für glücklich." DAG-Sprecher Sven Bergelin wies darauf hin, daß betriebsbedingte Kündigungen bei der Bewag schon jetzt rechtlich nahezu ausgeschlossen seien.Bewag-Sprecher Reinard Heitzmann erklärte auf Anfrage, die Emotionalisierung wirke "für diesen schwierigen Verhandlungsprozeß kontraproduktiv." Die ÖTV schüre mit falschen Aussagen über geplante Lohnkürzungen in unverantwortlicher Weise Ängste in der Belegschaft.Der Bewag-Vorstand habe wiederholt erklärt "daß an der in der Vergangenheit gepflegten Kultur bei einem Arbeitsplatzabbau in der Bewag weiterhin festgehalten werden soll." Bislang hatte die Bewag Stellen sozialverträglich abgebaut.

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