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Wirtschaft: Verlängerung des Postmonopols: Wettbewerber wollen klagen

Eine Verlängerung des Briefmonopols der Deutschen Post ist nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz (CDU) verfassungswidrig. Die von Wirtschaftsminister Werner Müller vor wenigen Tagen angekündigte Änderung des Postgesetzes sei zudem auch im Bundesrat zustimmungspflichtig, sagte Scholz.

Eine Verlängerung des Briefmonopols der Deutschen Post ist nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz (CDU) verfassungswidrig. Die von Wirtschaftsminister Werner Müller vor wenigen Tagen angekündigte Änderung des Postgesetzes sei zudem auch im Bundesrat zustimmungspflichtig, sagte Scholz. Im Auftrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (Biek) hat der Verfassungsrechtler ein Gutachten zur Vorbereitung einer entsprechenden Klage erarbeitet. Biek-Vorsitzender Ralf Wojtek sagte am Freitag in Berlin, dass sein Verband eine solche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erwäge.

Nach Auffassung von Scholz ist der Deutschen Post AG von der Bundesregierung bis Ende 2002 für eine einmalige Übergangszeit gestattet worden, exklusive Lizenzrechte zu besitzen, die sie vor dem Wettbewerb schützen sollen. Dies betrifft Briefsendungen mit einem Gewicht unter 200 Gramm. Grund für die Übergangsfrist sei der Wille der Regierung gewesen, dem Unternehmen die Anpassung an Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Mit der Postreform von 1994 sei allerdings klar die Verpflichtung zur vollständigen Aufgabe des Postmonopols festgelegt worden.

Die stockende Liberalisierung der Postdienste in der Europäischen Union, die Minister bereits vor Monaten zur Begründung für eine mögliche Verlängerung des Monopols herangezogen hat, ließ der Rechtswissenschaftler nicht gelten. Der Verstoß gegen eine EU-Norm in einem Mitgliedsstaat rechtfertige keinen Verstoß im eigenen Land. Die Sicherung der postalischen Grundversorgung könne nicht als Argument herangezogen werden, weil dafür die Regulierungsbehörde zuständig sei. Dass dieses Grundrecht allein von der Post gesichert werden könne, sei keinesfalls erwiesen. Auch der inzwischen aus dem Amt geschiedene Chef der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, bestätigte diese Auffassung im vergangenen Sommer.

asi

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