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Wirtschaft: Vermittlungs- und Bildungsgutscheine

Um die Arbeitsvermittlung und die Weiterbildung individueller machen zu können, muss sich in Deutschland seit dem letzten Jahr niemand mehr auf das Engagement des Arbeitsamtes verlassen. Seit Frühjahr 2002 gibt es Vermittlungsgutscheine im Arbeitsamt.

Um die Arbeitsvermittlung und die Weiterbildung individueller machen zu können, muss sich in Deutschland seit dem letzten Jahr niemand mehr auf das Engagement des Arbeitsamtes verlassen. Seit Frühjahr 2002 gibt es Vermittlungsgutscheine im Arbeitsamt. Sie werden in Höhe von 1500 Euro (nach einer Arbeitslosigkeit von drei bis sechs Monaten), 2000 Euro (nach sechs bis neun Monaten) oder 2500 Euro (nach neun Monaten) ausgestellt. Mit dem Gutschein geht der Arbeitslose zur privaten Vermittlung. Seit Januar gibt es nach dem selben Muster Bildungsgutscheine: Damit können sich Arbeitslose nach einem Gespräch mit ihrem Arbeitsamtsberater selbst ihre beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aussuchen. Das soll dazu führen, dass die Arbeitslosen nicht mehr in ABM und Fortbildungs-Massenbetrieben landen, sondern eine maßgeschneiderte Schulung finden, die stärker auf die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind.

Bisher war der Erfolg bescheiden: Zwischen April 2002 und Januar 2003 wurden nur 230 000 Scheine ausgegeben. In gerade einmal 14 000 Fällen wurden Zahlungen wegen erfolgreicher Vermittlung geleistet. Bei den Bildungsgutscheinen sieht es nicht besser aus. Der Grund: Die vom Arbeitsamt unabhängigen Stellen, die Träger und Kurse zur Weiterbildung beurteilen sollen, arbeiten noch nicht richtig, die Maßnahmen sind zum Teil noch nicht zertifiziert. uwe

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