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Wirtschaft: Verpackungsordnung

Die Verpackungsverordnung ist seit Juni 1991 in Kraft. Mit ihr wollte der Gesetzgeber erreichen, die Abfälle aus Verpackungen in Deutschland deutlich zu senken.

Die Verpackungsverordnung ist seit Juni 1991 in Kraft. Mit ihr wollte der Gesetzgeber erreichen, die Abfälle aus Verpackungen in Deutschland deutlich zu senken. Die Verordnung legt fest, dass auf Getränke in Einwegverpackungen ein Pfand erhoben wird. Dazu gehören Getränkedosen oder Wegwerfflaschen. Ausgenommen davon sind Wein, Sekt, Spirituosen, Mischgetränke mit 15 Prozent Alkohol sowie DiätLebensmittel. Auch ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen wie Tetra-Paks bleiben vom Pfand verschont. Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und Plastik 25 Cent, bei einem Inhalt von mehr als 1,5 Litern sind 50 Cent zu bezahlen. Eine Vereinfachung soll mit einer Novelle der Verpackungsverordnung erreicht werden, der aber noch die Bundesländer zustimmen müssen.akz

LEXIKON

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