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Wirtschaft: Versicherer sind gegen Antidiskriminierungsgesetz

Lebens- und Krankenversicherer wollen Tarifunterschiede bei Policen für Männer und Frauen behalten

Berlin – Nach den Arbeitgebern und Vermietern protestieren jetzt auch die Versicherer gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz. Sie befürchten, dass sie künftig ihre Kalkulationsgrundlagen offen legen müssen, um unterschiedliche Prämien für Männer und Frauen zu rechtfertigen. Die Kalkulation der Tarife sei in der Versicherungsbranche der „heilige Gral“, sagte Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Unternehmen würden sich hüten, diese Daten der Konkurrenz mitzuteilen. Sollte das nach dem neuen Gesetz nötig sein, wäre Krach programmiert. „Es ist unwahrscheinlich, dass die Versicherungsgesellschaften das tun“, warnte Brockmann.

Das neue Gesetz soll Bürger vor Benachteiligungen wegen des Alters, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft und der sexuellen Orientierung schützen. Der von Rot-Grün eingebrachte Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Mit dem neuen Gesetz werden vier EU-Richtlinien umgesetzt – und verschärft. Danach erlaubt das Gesetz Arbeitgebern, Vermietern, Gastronomen, Verkäufern und Versicherern nur noch dann Ungleichbehandlungen ihrer Kunden, wenn sie dafür einen „sachlichen Grund“ anführen können.

Diesen „sachlichen Grund“ glauben die Versicherer zu haben. Zwar zahlen Frauen in der Lebensversicherung deutlich höhere Prämien als Männer – weil sie länger leben, betont Brockmann. Unisex-Tarife – gleiche Prämien für Männer und Frauen – wie sie ab 2006 in der Riester-Rente Pflicht werden, müssten die Versicherer daher auch künftig nicht flächendeckend einführen, glaubt der GDV. „Wenn wir kalkulatorische Gründe anführen können, können wir die Prämiendifferenzierung auch in Zukunft beibehalten“, meint Brockmann. Das sieht der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion, Volker Beck, anders. Dass Frauen höhere Tarife bei Kranken- und Lebensversicherungen zahlen müssen und Homosexuellen Lebensversicherungen verweigert würden, „wollen wir abstellen“, kündigte er an.

Einigkeit besteht jedoch darüber, dass zumindest die privaten Krankenversicherer künftig neu rechnen müssen. Denn die Kosten der Schwangerschaft und Entbindung müssen nach dem neuen Gesetz geschlechterübergreifend verteilt werden und dürfen nicht länger nur den Frauen angelastet werden. Konsequenz: „Die Beiträge für Frauen werden leicht sinken, die Prämien für Männer leicht steigen“, sagte ein Sprecher der Allianz Private Krankenversicherungs-AG. Allerdings gelte das nur für Neuverträge.

Dennoch glaubt Ulrike Pott vom Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) nicht an eine Tarifrevolution. Auch künftig werde es erlaubt sein, Frauen höhere Beiträge in Rechnung zu stellen. Denn nach dem Datenmaterial der Versicherer verursachen Frauen mittleren Alters 40 Prozent höhere Kosten als gleich alte Männer. Der Grund: „Frauen gehen deutlich mehr zum Arzt“, so Pott.

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