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Wirtschaft: Versicherer vor Gericht

Europäischer Gerichtshof prüft Frauentarife

Das Schreckgespenst der deutschen Versicherungswirtschaft ist weiblich, 53 Jahre alt, sechsfache Mutter und Top-Juristin. Juliane Kokott, gebürtige Frankfurterin, ist eine von acht Generalanwältinnen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Sie hat die Aufgabe, die Richter bei laufenden Verfahren mit unabhängigen Rechtsgutachten bei der Urteilsfindung zu unterstützen. Meist folgen die Kollegen dem Votum der Gutachterin.

Wenn sie das auch dieses Mal tun werden, steht die europäische Versicherungsbranche vor gravierenden Veränderungen. Denn Kokott hält eines der Grundprinzipien des Versicherungsrechts für rechtswidrig – die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern bei der Kalkulation der Beiträge. Ein belgischer Verbraucherverband und Privatpersonen hatten gegen die Ungleichbehandlung geklagt, das belgische Gericht hat die Frage dem EuGH vorgelegt.

Vor allem in der Lebensversicherung, aber auch in der privaten Krankenversicherung gibt es große Unterschiede bei den Versicherungsprämien. Da Frauen statistisch gesehen länger leben, zahlen sie in der privaten Renten- und der privaten Krankenversicherung höhere Beiträge für dieselbe Leistung. Anders ist es bei Lebensversicherungen mit Todesfallschutz: Hier müssen Männer tiefer in die Tasche greifen. Nur bei der staatlich geförderten Riester-Rente gelten für beide Geschlechter gleiche Unisex-Tarife.

Bei ihrer Kalkulation berufen sich die Versicherer auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung vom EU-Gleichbehandlungsgebot. Diese erlaubt ihnen Unterschiede bei Preisen und Leistungen, „sofern das Geschlecht ein bestimmender Risikofaktor ist“ und dies durch genaue versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann. Kokott hält diese Ausnahmevorschrift für rechtswidrig. Eine Ungleichbehandlung sei nur gerechtfertigt, wenn sie sich aus klaren biologischen Unterschieden ergebe, meint die Juristin. Versicherungsrisiken, die sich „allenfalls statistisch mit dem Geschlecht in Verbindung bringen lassen“, dürften keinen Einfluss haben. Das gelte etwa für die Lebenserwartung, die stark vom Beruf, der Ernährung, dem Sport und dem Alkohol- und Drogenkonsum abhänge.

Mit einem Urteil wird erst nächstes Jahr gerechnet. Doch bereits jetzt warnt der Versicherungsverband GDV vor Prämienerhöhungen. Verbraucherschützer teilen dagegen die Zweifel Kokotts. Von einer „statistischen Sippenhaft“ spricht Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mögliche Änderungen dürften aber wahrscheinlich nur neu geschlossene Verträge betreffen, vermutet Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. „Wenn die Versicherer alle Verträge rückwirkend neu berechnen müssten, wäre das für die Branche eine Katastrophe.“ Heike Jahberg

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