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VERSICHERUNGEN: Was ist mit meiner Rente?

Der Gesamtverlust des Rentengeldes aus Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist ausgeschlossen, erläutert der Bund der Versicherten (BdV). Die Versicherung investiert die Beiträge etwa in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und Aktien.

Der Gesamtverlust des Rentengeldes aus Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist ausgeschlossen, erläutert der Bund der Versicherten (BdV). Die Versicherung investiert die Beiträge etwa in festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und Aktien. Nach dem Gesetz dürfen zwar bis zu 35 Prozent in Aktien angelegt werden. Durchschnittlich liegt die Quote jedoch weit darunter, teilweise unter zehn Prozent. Trotzdem kann es zu Verlusten kommen. Geht ein Versicherungsunternehmen pleite, greift die Auffanggesellschaft Protektor ein – die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Bei einer Lebensversicherung übernimmt der Sicherungsfonds die Police, allerdings kann die Aufsichtsbehörde einen Abschlag von bis fünf Prozent anordnen. Wer riestert, ist laut BdV auf der sicheren Seite. Die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Förderungen seien gesichert und im Notfall sprängen Protektor oder der Haftungsverbund der Banken ein. Allerdings könne auch hier je nach Anlageform ein Minus folgen: Bei Rentenversicherungen könnten Überschüsse gekürzt werden, die garantierten Renten seien aber sicher. Bei Fondssparplänen könne es einen Verlust durch den Börsenkurs geben. jba

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