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Hilfe für Verbraucher: Knapp die Hälfte der Beschwerden hat Erfolg.

© Alexander Heinl/dpa

Versicherungsombudsmann: Rechtsschutzversicherungen müssen VW-Kunden helfen

Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen erreichen neuen Rekord. Vor allem Rechtsschutzversicherungen sind betroffen.

Die VW-Dieselaffäre hat jetzt auch den Versicherungsombudsmann erreicht. Er habe im vergangenen Jahr 200 Beschwerden von Kunden bekommen, deren Rechtsschutzversicherungen nicht für die Durchsetzung von Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen aufkommen wollten, sagte Ombudsmann Günter Hirsch am Dienstag in Berlin. Die Versicherer hätten das mit der fehlenden Erfolgsaussicht begründet – entgegen verbraucherfreundlichen Entscheidungen von Amts- und Landgerichten. Nach der Intervention des Schlichters hätten die Gesellschaften jedoch eingelenkt, berichtete Hirsch, der früher Präsident des Bundesgerichtshofs gewesen war.

Noch nie so viele Beschwerden wie im vergangenen Jahr

Streitereien zwischen Versicherungsnehmern und Rechtsschutzversicherern haben massiv zugenommen. Während sich die Kunden früher vor allem über Lebensversicherungen beschwert haben, machten im vergangenen Jahr Beschwerden gegen Rechtsschutzversicherer den Löwenanteil aus. Mit fast 15.000 zulässigen Beschwerden (plus 6,2 Prozent) erreichten die Eingaben an die Schlichtungsstelle 2016 einen neuen Höchstwert. Über 3800 Fälle betrafen Rechtsschutzversicherungen, ein Plus von 36 Prozent verglichen mit dem Vorjahr.
Der Geschäftsführer der Streitschlichtungsstelle, Horst Hiort, führt den Anstieg auch auf die Zunahme von Massenverfahren zurück. Sowohl beim Streit um VW als auch beim Widerruf von Immobiliendarlehen („Widerrufsjoker“) bieten Kanzleien Hilfe im Internet an und sammeln so zahlreiche Fälle. Einer der ersten Schritte ist dann die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, die zahlen soll – das aber nicht immer tun will.

Verfahren ist für Verbraucher kostenlos

Dann kommt der Ombudsmann ins Spiel. Er schlichtet Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern, -unternehmen und -vermittlern. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, man kann sich online, telefonisch und schriftlich an die Stelle wenden. Bis zu einer Höhe von 10.000 Euro kann der Ombudsmann entscheiden – für die Versicherer ist der Spruch bindend, für die Kunden nicht. Für Verbraucher lohnt es sich, die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im vergangenen Jahr war fast jede zweite Beschwerde erfolgreich, der Versicherungsnehmer stand hinterher besser da als vorher. Bei Lebensversicherungen liegt die Erfolgsquote mit gut 23 Prozent niedriger – das liegt daran, dass viele Kunden die komplizierten Verträge nicht verstehen.

Hirsch warnt vor Online-Reiseversicherungen

2,8 Monate dauerte die Bearbeitung im Schnitt. Der Ombudsmann prüft die Eingaben und korrespondiert mit Kunden und Versicherern. Manchmal recherchiert Hirsch aber auch selbst, etwa bei Reiseversicherungen. Viele Verbraucher schließen solche Policen ab, wenn sie online Reisen buchen – einige ohne es zu merken und andere ohne zu wissen, dass es meist Jahresverträge sind, die sich automatisch verlängern. Auf ein „undurchsichtiges Geflecht“ von Vermittlern und Gesellschaften sei er bei seiner Recherche gestoßen, berichtet Hirsch. In einigen Fällen habe er bereits Abhilfe leisten können, in anderen liefen die Verhandlungen noch – und zwar „zäh“.

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