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Wirtschaft: Vertragsverletzungs- verfahren

Wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union seinen Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nicht nachkommt, kann die EUKommission gegen das Land ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Grundlage hierfür ist Paragraph 168 EWGV.

Wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union seinen Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht nicht nachkommt, kann die EUKommission gegen das Land ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Grundlage hierfür ist Paragraph 168 EWGV. Praktisch bedeutsam sind solche Verfahren vor allem dann, wenn EU-Richtlinien nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt werden oder Länder im Verdacht stehen, gegen EU-Recht zu verstoßen. Beim Dosenpfand vermutet die EU-Kommission eine Benachteiligung ausländischer Getränkehersteller und hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Wenn sich die beiden nicht einigen, muss am Ende der Europäische Gerichtshof entscheiden. Tsp

LEXIKON

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