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Der Angeklagte Andre E. (l) neben seinem Anwalt Michael Kaiser im März 2017.

© Peter Kneffel/dpa

Verzögerung im NSU-Prozess: Verteidiger von André E. stellt Befangenheitsantrag

Die Verteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers André E. hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Der Prozess soll daher erst kommende Woche weitergehen.

Von Frank Jansen

Die Plädoyers im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München sind unterbrochen. Der 6. Strafsenat setzte am Donnerstag die Verhandlung bis einschließlich kommenden Dienstag aus, da der Verteidiger des Angeklagten André E. einen Befangenheitsantrag gegen die Richter eingereicht hat. Der Anwalt reagierte damit auf die Entscheidung des Strafsenats vom Mittwoch, André E. in Untersuchungshaft zu stecken. Dies hatte die Bundesanwaltschaft am Dienstag beim Schluss ihres Plädoyers beantragt. Die Ankläger fordern für den Neonazi zwölf Jahre Haft, weil er die Terrorzelle NSU massiv unterstützt haben soll. André E. soll unter anderem Wohnmobile gemietet haben, die der NSU für einen Sprengstoffanschlag in Köln und zwei Raubüberfälle auf Geldinstitute in Chemnitz nutzte.

Angesichts des hohen Strafantrags sieht die Bundesanwaltschaft die Gefahr, André E. könnte fliehen. Die Richter halten das für plausibel und formulierten am Mittwoch einen entsprechenden Haftbefehl. Bereits am Dienstag hatte der Strafsenat den Angeklagten in Gewahrsam nehmen lassen und in die JVA Stadelheim geschickt. Dort sitzen bereits die Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben ein.

Am Donnerstag haben offenbar auch Wohllebens Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Eine offizielle Bestätigung gab es dafür allerdings nicht. Die Anwälte des Rechtsextremisten kritisieren schon lange, dass ihr Mandant aus der Untersuchungshaft nicht freikommt. Der ehemalige NPD-Funktionär sitzt seit November 2011 hinter Gittern. Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, maßgeblich an der Beschaffung der Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen zu sein, mit der die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Migranten erschossen. Sollten die Befangenheitsanträge gegen die Richter, wie es bislang stets der Fall war, von deren Kollegen abgelehnt werden, würde kommenden Mittwoch die Hauptverhandlung fortgesetzt. Geplant ist der Beginn der Plädoyers der insgesamt 95 Nebenkläger, die von 60 Anwälten vertreten werden.

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