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Wirtschaft: Viel Geld für nichts

Geht ein Möbelhaus pleite, ist die Anzahlung weg

Eigentlich sollte Lisa R. stolze Besitzerin eines neuen Sofas sein. Doch statt des Möbelstücks hat sie jetzt die Information bekommen, dass ihr Händler Insolvenz angemeldet hat. Damit ist nicht nur die Hoffnung auf das Sofa weg, sondern auch ihre komplette Anzahlung. Etwas mehr als die Hälfte des Kaufpreises hatte sie bereits bezahlt. Das ist kein Einzelfall, erklärt die Verbraucherzentrale (VZ) Berlin. Die Pleite eines Möbelhändlers komme in der Hauptstadt alle paar Monate vor.

Doch ist ein Käufer überhaupt verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten? „In der Regel gilt Zug um Zug, Ware gegen Geld“, sagt Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin. „Es gibt aber auch Branchen, bei denen Anzahlungen durchaus üblich sind.“ Gerade bei Waren, die extra nach den Wünschen des Kunden angefertigt werden, wie zum Beispiel Möbel oder Küchen, verlangen Händler eine Anzahlung als Sicherheit.

Eine rechtliche Grundlage dafür gebe es jedoch nicht, sagt der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg. Basis könne immer nur eine Einigung der beiden Vertragspartner sein. Wenn Anzahlungen im Kleingedruckten festgelegt werden, sei das „zumindest kein solides Geschäftsgebaren des Händlers“, meint Schellenberg. Auch die Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht bei Vertragsklauseln, die eine Benachteiligung des Käufers nach sich ziehen können. Diese könnten aber später rechtlich angefochten werden.

Auch die Höhe der Anzahlung ist laut Schellenberg Verhandlungssache. Vorsicht sei jedoch geboten, wenn – wie in Lisas Fall – ein hoher Rabatt im Gegenzug zu einer hohen Anzahlung gewährt wird. „Wir sind nicht glücklich über solche Angebote. Möglicherweise kann so etwas ein Anzeichen für die schwächelnde Liquidität eines Unternehmens sein“, sagt Thomas Grothkopp vom Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels.

Der Verband rät dazu, ab einer gewissen Höhe eine Sicherheit für die Anzahlung zu verlangen. Ideal sei hier eine Bankbürgschaft. Konkret übernimmt das Geldinstitut dabei das Risiko, für die Verbindlichkeiten ihres Kunden einzustehen. Die Kosten und Abwicklung einer Bankbürgschaft sollte in der Regel immer der Händler übernehmen, sagt Grothkopp. Seiner Meinung nach muss der Kunde eine Bankbürgschaft jedoch erst ab einer Anzahlung von etwa 50 Prozent verlangen.

Die Verbraucherzentrale sieht das anders. Sie rät schon bei geringeren Beträgen dazu, eine Sicherheit zu verlangen. Denn der Käufer trägt das alleinige Risiko, sobald er eine ungesicherte Anzahlung – egal in welcher Höhe – leistet. Da Extraanfertigungen für Kunden oft kostspielig sind, kann dieses Risiko hohe finanzielle Verluste nach sich ziehen.

Unternehmen reagieren nach Erfahrung von Rechtsanwalt Schellenberg nicht selten mit Verwunderung auf die Bitte des Kunden nach einer Bankbürgschaft, da dies so „nicht üblich“ sei. Davon sollte sich der potenzielle Käufer jedoch nicht beeindrucken lassen und unter Umständen lieber zu einem anderen Händler gehen. Denn grundsätzlich gilt: Wer sich nicht absichert, geht das Risiko ein, im Falle einer Insolvenz des Händlers sowohl auf seine geleistete Anzahlung als auch auf die bestellte Ware verzichten zu müssen. Thorsten Scheimann

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