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Wirtschaft: „Viele Rentner verschenken Geld“ Steuerberaterin: Zinssteuer zurück

Frau Großkreutz, viele Menschen verschenken Geld, weil sie ihre Steuererklärung falsch machen. Was sind die häufigsten Fehler?

Frau Großkreutz, viele Menschen verschenken Geld, weil sie ihre Steuererklärung falsch machen. Was sind die häufigsten Fehler?

Besonders Rentner wären oftmals gut beraten, wenn sie eine Steuererklärung machen würden. Das gilt vor allem für Senioren, deren Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag von 1550 Euro liegen. Denn die Banken führen auch für diese Kunden die Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent an das Finanzamt ab, obwohl die Rentner meistens gar keine Steuern zahlen müssten. Wer mit 65 Jahren in Rente geht, ist mit einer Rente von bis zu 2150 Euro monatlich steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Das heißt: In aller Regel bekommen Ruheständler die von den Banken abgeführte Zinsabschlagsteuer zurück – allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung abgeben und die von der Bank ausgestellte „Steuerbescheinigung" vorlegen.

Auf was sollten Arbeitnehmer achten?

Zum Beispiel auf die unterschiedliche Behandlung von Ausbildungs und Fortbildungskosten. Während Ausbildungskosten nur bis maximal 920 Euro im Jahr abgesetzt werden können, gibt es bei den Fortbildungskosten keine Obergrenze. Es ist daher sinnvoller, sich weiterzubilden statt eine zusätzliche Ausbildung anzustreben. Allerdings hat der Bundesfinanzhof inzwischen Umschulungskosten als voll absetzbar eingeordnet.

Verlässt sich das Finanzamt denn einfach so auf die Angaben der Steuerzahler?

Bei den Finanzbehörden galt bisher folgende Faustregel: Wenn am Ende einer Zusatzausbildung eine Prüfung steht, handelt es sich um eine Ausbildung.

Was ist mit dem Arbeitszimmer?

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können Sie nur noch dann absetzen, wenn Sie mehr als 50 Prozent Ihrer Arbeit von Ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus erledigen oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Das Gespräch führte Heike Jahberg.

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