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© dpa

Volkswagen-Streit: EU und Bundesregierung auf Konfrontationskurs

Das Landgericht Hannover hat gesprochen und der Porsche-Forderung nach einer Erhöhung des für eine Sperrminorität nötigen Aktienanteils an Volkswagen eine harsche Absage erteilt. Sehr zum Ärger des Sportwagenbauers und der EU-Kommission. Deren Reaktion ließ nicht lange auf sich warten.

Die EU-Kommission setzt der Bundesregierung eine letzte Frist zur Änderung des umstrittenen VW-Gesetzes. Berlin hat dafür zwei Monate Zeit, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag ankündigte. Ansonsten droht Deutschland eine neue Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission stößt sich besonders am Vetorecht des Landes Niedersachsen bei wichtigen Konzernentscheidungen. Die niedersächsische Regierung kritisierte den Schritt scharf.

Der EuGH als oberstes Europa-Gericht hatte das alte VW-Gesetz im Herbst vergangenen Jahres gekippt, weil es nach Ansicht der Richter gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstieß. Die Bundesregierung brachte daraufhin eine Neufassung auf den Weg, die vor zwei Wochen den Bundestag passierte. Auch diese Neufassung räumt dem Land Niedersachsen die von Brüssel beanstandete Sperrminorität von nur 20 Prozent statt wie üblich 25 Prozent ein. Eine Sperrminorität legt fest, ab welcher Schwelle ein Anteilseigner wichtige Entscheidungen blockieren kann.

Niedersachsen kritisiert EU-Kommission

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy verschärfte deshalb nun ein seit Juli laufendes Verfahren gegen Deutschland. Gibt die Bundesregierung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Brüsseler Mahnschreibens keine zufriedenstellende Antwort, will die Kommission erneut den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Die Landesregierung von Niedersachsen, wo Volkswagen seinen Konzernsitz hat, kritisierte den Schritt: Das Vorgehen der EU-Kommission gehe "ins Leere", erklärte ein Sprecher von Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) in Hannover. "Das geänderte VW-Gesetz ist uneingeschränkt europarechtskonform".

Auch die Bundesregierung hält ungeachtet des erhöhten Drucks der EU-Kommission an der Neufassung des VW-Gesetzes mit den Sonderrechten für das Land Niedersachsen fest. "An unserer Rechtsauffassung hat sich definitiv nichts geändert", sagte die Sprecherin der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, am Donnerstag in Berlin.

Bundesregierung berät am Freitag

Allerdings werde das Thema innerhalb der Regierung sicher noch einmal im Licht der neuen Entwicklung besprochen. Die Bundesregierung werde sich dann innerhalb der Zweimonatsfrist gegenüber der Kommission äußern. An diesem Freitag wird der Bundesrat abschließend das neue VW-Gesetz beraten. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher.

Kippt das neue VW-Gesetz, würde dies zunächst dem Sportwagenhersteller Porsche nützen, der um mehr Einfluss bei Volkswagen kämpft. Das Landgericht Hannover lehnte am Donnerstag einen Antrag Porsches ab, mit dem das Unternehmen die Sperrminorität bei Volkswagen von 20 auf 25 Prozent anheben wollte. Porsche will seinen Anteil im kommenden Jahr auf 75 Prozent erhöhen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Hannover klagte Porsche konkret gegen einen Beschluss der VW-Hauptversammlung. Damals hatte Porsche bereits versucht, die Sperrminorität auf die üblichen 25 Prozent zu erhöhen, war aber am Widerstand der Volkswagen-Aktionäre gescheitert. (iba/AFP/dpa)

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