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Wirtschaft: Vor der Anklage

Wirtschaftsverfahren sind kompliziert und langwierig, der Fall Ackermann macht keine Ausnahme

Die Anklage wurde zugelassen, hinter dem Prozessbeginn steht noch ein Fragezeichen. Nachdem die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer den Beschluss gefällt hatte, Josef Ackermann auf die Anklagebank des Düsseldorfer Landgerichts zu zitieren, verabschiedete sie sich erst einmal in den Urlaub. Bisher gebe es noch keinen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung im Fall Mannesmann, heißt es aus dem Gericht. Doch schon jetzt ist klar, dass der Deutsche-Bank-Chef in diesem Jahr wohl nicht mehr vor den Kadi muss.

„Zuerst müssen die Termine mit den Verteidigern abgesprochen werden“, sagt Landgerichtssprecher Ulrich Thole. Die Deutsche Bank hat dabei das Interesse das Verfahren zügig über die Bühne gehen zu lassen. Wenige Monate mit zwei aufeinanderfolgenden Verhandlungstagen pro Woche wären für die Bank optimal. Schließlich wird ihr Chef an anderer Stelle gebraucht. Das Landgericht hat deshalb bereits Entgegenkommen signalisiert. „Wir werden gemeinsam mit Herrn Ackermann prüfen, wie und wann er zur Verfügung steht“, sagte ein Gerichtssprecher jetzt der „Welt am Sonntag“. Doch Ackermann sitzt nicht allein auf der Anklagebank. Neben ihm nehmen fünf weitere Herren Platz, darunter der ehemalige Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk und Ex-IG-Metall-Boss Klaus Zwickel. Und alle sechs müssen gleichzeitig zu jedem Gerichtstermin erscheinen. Viel beschäftigte Manager wie der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser könnten einen straffen Zeitplan verhindern.

Hinzu kommt der inhaltliche Ablauf des Prozesses. „Bei den meisten Wirtschaftsstrafverfahren ist es so, dass eine Unmenge von Urkunden verwertet und viele Zeugen gehört werden müssen“, sagt Karsten Altenhain, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Düsseldorf. Und das dauert. Zum Vergleich: Ein derzeit vor dem Düsseldorfer Landgericht stattfindender Betrugsprozess dauert bereits über zweieinhalb Jahre, weil mehr als 700 Geschädigte vernommen werden müssen.

Beim Mannesmann-Prozess spielt die Verteidigungsstrategie der Anwälte eine sehr große Rolle. „Je nachdem, wie viele Beweisanträge die Verteidiger stellen, kann die Sache sehr langwierig werden“, sagt Altenhain. Das Gericht müsse sorgfältig über jeden Beweisantrag der Angeklagten entscheiden. „Dabei muss es sehr aufpassen. Wenn ein solcher Antrag von den Richtern zu Unrecht abgelehnt wird, könnte es dazu führen, dass das Urteil bei einer späteren Revision vom Bundesgerichtshof aufgehoben wird.“ Und dann geht der Spaß von vorne los. Das Verfahren wandert dann zurück zum Landgericht und muss neu aufgerollt werden.

Tobias Symanski

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