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Vor Gericht: Leo Kirch verliert gegen Deutsche Bank

Der streitbare Medienunternehmer Leo Kirch hat im seit Jahren anhaltenden Rechtsstreit mit der Deutschen Bank vor Gericht seine bisher größte Niederlage erlitten.

München - Der streitbare Medienunternehmer Leo Kirch hat im seit Jahren anhaltenden Rechtsstreit mit der Deutschen Bank vor Gericht seine bisher größte Niederlage erlitten. In erster Instanz hat das Landgericht München eine auf gut zwei Milliarden Euro Schadenersatz lautende Teilklage als unbegründet abgewiesen. Die insgesamt 17 Kirch-Gesellschaften, die sich zu einem Klagepool verbündet hatten, hätten in keinem Fall zur Deutschen Bank in einem besonderen Vertrauensverhältnis gestanden, stellte Richterin Brigitte Pecher klar. Deshalb bestehe grundsätzlich weder Schutzwirkung noch Schadenersatzpflicht.

Mit der brisanten Frage, inwiefern ein Interview des früheren Deutsche-Bank- Chefs Rolf Breuer die Kirch-Gruppe 2002 in den Ruin getrieben hatte, musste sich das Gericht deshalb erst gar nicht beschäftigen. Damals hatte Breuer die Kreditwürdigkeit des Kirch-Imperiums angezweifelt.

„Sieg auf ganzer Linie“, jubelte ein Anwalt der Deutschen Bank nach dem Urteilsspruch. Endgültig sei der Streit mit dem 82-jährigen Kirch damit allerdings noch nicht vom Tisch. Es gebe weitere Teilklagen und eine Berufungssmöglichkeit für das Urteil. Das sehen auch die Kirch-Anwälte so. Der Gang in die nächste Instanz, die vor dem Oberlandesgericht München verhandelt werden müsste, sei „höchst wahrscheinlich“, sagte einer von ihnen.

Nicht berührt sei vom jetzigen Spruch zudem eine zweite von Kirch persönlich angestrebte Klage über weitere 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz. Dabei geht es um die frühere Kirch-Tochter Print-Beteiligungs-GmbH. Allein für diese Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2006 grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht der Deutschen Bank bejaht.

Mit dem Rechtsstreit befasste Juristen schätzen, dass sich Kirch-Anwälte und die der Bank durch alle Instanzen klagen werden und alle Teilklagen letztlich vor dem BGH landen. Das könne sich noch gut vier Jahre hinziehen. Thomas Magenheim-Hörmann

Thomas Magenheim-Hörmann

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