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Wirtschaft: Voraussetzung dafür, dass auch Privatleute Strom bundesweit beziehen können, sind geschaffen

Die Verbände der Energiebranche haben sich auf Eckpunkte für Regeln auf dem deutschen Strommarkt geeinigt. Diese Regeln sind Voraussetzung für einen bundesweit funktionsfähigen Stromwettbewerb, die geplanten Strombörsen in Frankfurt und Leipzig sowie für die Neuordnung der Energiewirtschaft.

Von Robert Birnbaum

Die Verbände der Energiebranche haben sich auf Eckpunkte für Regeln auf dem deutschen Strommarkt geeinigt. Diese Regeln sind Voraussetzung für einen bundesweit funktionsfähigen Stromwettbewerb, die geplanten Strombörsen in Frankfurt und Leipzig sowie für die Neuordnung der Energiewirtschaft. Das Bundeskartellamt hatte die Einigung auch für eine Zustimmung zu Zusammenschlüssen - wie Veba und Viag - angemahnt.

Die so genannte Verbändevereinbarung wird laut dem Bundeswirtschaftsministerium Anfang 2000 in Kraft treten und zwei Jahre lang gültig sein. Eine Grundsatzverständigung wurde ferner für die Stadtwerke im Strommarkt erzielt, teilte ÖTV-Chef Herbert Mai gestern nach einem Spitzengespräch mit Regierungsvertretern mit. Details sollen bis Oktober geklärt werden.

Die neue Verbändevereinbarung sieht vor, dass künftig nicht mehr jeder Fall einer Stromdurchleitung durch fremde Netze individuell berechnet werden muss, sondern dass jeder Nutzer eine pauschale Anschlussgebühr bezahlt. Einen nach Entfernung gestaffelten Zuschlag wird es künftig nicht mehr geben. Statt dessen wird der deutsche Strommarkt in zwei Handelszonen Süd und Nord eingeteilt. Wenn ein Stromhändler Energie zwischen diesen beiden Handelszonen austauscht, muss er für den Saldo der ausgetauschten Energiemengen ein geringfügiges Transportentgelt von 0,25 Pfennig je Kilowatt-Stunde Strom bezahlen.

Nach Ansicht von Heinz Klinger, Präsident der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), erlauben diese Regelungen eine automatisierbare Ermittlung der Durchleitungspreise. Zudem seien sich die Verbände einig, die Wettbewerbsfähigkeit von KraftWärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und Kraftwerken, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, zu erhalten.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) betonte, dass mit der Eckpunkteregelung Spielregeln gefunden worden seien, die einen fairen und effektiven Netzzugang für alle Kunden ermöglichen. Ihm sei eine "freiwillige, staatsfreie Lösung" lieber als Vorgaben durch den Gesetzgeber. Die Regelung werde den "diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den Stromnetzen und damit zu den Märkten weiter verbessern".

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) will das gemeinsame Eckpunktepapier nur unter Vorbehalt unterzeichnen. Die Forderung, dezentrale Stromerzeugung nicht schlechter zu stellen, sei nur unzureichend berücksichtigt. Ebenso könne es ohne endgültige Regelung der Lastprofile kein Inkraftsetzen der Verbändevereinigung geben. Solche Lastprofile dienen der vereinfachten Abrechnung bei Privatkunden.

Für den Schutz der Stadtwerke im deregulierten Markt sind drei Modelle im Gespräch, die von direkten Investitionsbeihilfen über Abnahmegarantien bis zu Bonussystem reichen. Außerdem soll noch geklärt werden, wie die Stromerzeugung aus ostdeutscher Braunkohle gesichert werden kann. Wie Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier betonte, müsse die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke erhalten bleiben. Der Chef der Bergbau-Gewerkschaft IG BCE, Hubertus Schmoldt, erinnerte daran, dass in KWK-Anlagen rund eine Million Tonnen Steinkohle pro Jahr verfeuert werde. Diese Anlagen dürften nicht vom Markt verschwinden, weil sonst Arbeitsplätze im Bergbau verloren gingen.

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