zum Hauptinhalt

Vorsichtsmaßnahme: Strahlentest für Autos aus Japan

Deutsche Importeure japanischer PKW prüfen Fahrzeuge und Teile auf mögliche Belastung. Ein westfälischer Autozulieferer prüft bereits die Voraussetzungen für Kurzarbeit, der Industrieversicherer HDI-Gerling befürchtet Schadenersatzforderungen.

Nach der Reaktorkatastrophe in Japan prüfen Importeure vor der Auslieferung in Deutschland einem Bericht der „Automobilwoche“ zufolge Neuwagen und Kfz-Teile auf eine mögliche Strahlenbelastung. „Wir werden sicherstellen, dass kein kontaminiertes Fahrzeug oder Ersatzteil in den Handel gebracht wird“, sagte Mazda- Sprecher Jochen Münzinger. Der Hersteller bezieht sämtliche Fahrzeuge aus Japan. Die Werke seien aber 1000 Kilometer vom Reaktor Fukushima entfernt.

Auch Toyota nimmt alle erforderlichen Kontrollen vor, um die Unbedenklichkeit der Produkte sicherzustellen und gesundheitliche Risiken für seine Autokunden auszuschließen. Auf dem japanischen Automarkt hatte die Erdbeben- und Atomkatastrophe den Absatz der heimischen Autobauer im März massiv einbrechen lassen. Am härtesten traf es Toyota und Mitsubishi. Die japanische Autoindustrie kämpft zudem mit fehlenden Zulieferteilen, zeitweisen Stromabschaltungen und den Folgen stillstehender Bänder.

Darauf reagierte bereits der westfälische Automobilzulieferer Hella. Vorsorglich fragte der Elektronik- und Scheinwerferhersteller aus Lippstadt bei der Bundesagentur für Arbeit nach den Voraussetzungen für Kurzarbeit, berichtet die „Wirtschaftswoche“. Das Unternehmen fürchtet, dass Autofirmen Teile anderer Zulieferer fehlen könnten und daher die Produktion ins Stocken gerate. Vor einer Woche hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigt, dass mehrere deutsche Firmen wegen der Japan-Krise Kurzarbeit prüfen. Sie befürchteten, dass sie wegen Lieferengpässen in einigen Wochen ihre Produktion zurückfahren müssten, hatte eine BA-Sprecherin gesagt.

Unterdessen erwartet der Industrieversicherer HDI-Gerling Schadensersatzforderungen deutscher Unternehmen. „Wir gehen davon aus, dass infolge der Schäden in Japan Forderungen wegen Betriebsunterbrechungen in Deutschland auf uns zukommen werden“, sagte Christian Hinsch, Chef des Versicherers, der „Wirtschaftswoche“. Allerdings könnte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Schäden aus Atomkatastrophen seien nicht abgedeckt, wohl aber Produktionsausfälle als Folge von Naturkatastrophen. Deshalb müssten die Unternehmen nachweisen, dass das Erdbeben oder der Tsunami Ursache für die Unterbrechungen sei und nicht die Atomkatastrophe in Fukushima. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false