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Wirtschaft: Vorzeitige Altersrente - Arbeitslose bekommen bis zu acht Monate früher Geld

Wer vorzeitig, also vor dem 65. Geburtstag, die gesetzliche Altersrente beziehen möchte, der kann das jetzt - von Ausnahmen einmal abgesehen - nur noch mit Abschlägen tun.

Wer vorzeitig, also vor dem 65. Geburtstag, die gesetzliche Altersrente beziehen möchte, der kann das jetzt - von Ausnahmen einmal abgesehen - nur noch mit Abschlägen tun. Für Arbeitslose gilt die Kürzungsregel schon seit 1997. Daran hat sich auch nichts geändert. Doch vom Jahr 2000 an haben Sie das Recht, früher als bisher ins Rentnerdasein zu wechseln. Das gilt aber nur für Arbeitslose, die älter als 60 sind und die nach ihrem 58. Geburtstag vorübergehend wieder gearbeitet haben.

Bisher war Grundbedingung für den Anspruch auf die vorzeitige Arbeitslosen-Altersrente, dass bei Beginn der Rente Arbeitslosigkeit bestand und innerhalb der letzten eineinhalb Jahre ein Jahr Arbeitslosigkeit nachgewiesen wurde. Beispiel: Die vorzeitige Altersrente sollte mit 61 Jahren beginnen. Der Arbeitslose durfte in der Zeit von "59einhalb bis 61" ein Jahr lang nicht versicherungspflichtig gearbeitet haben. Hatte er dies für mehr als ein halbes Jahr getan, so konnte er die vorzeitige Altersrente erst dann bekommen, wenn er zuvor abermals ein Jahr lang arbeitslos war. Dasselbe galt, wenn durch Krankheitszeiten die Arbeitslosigkeit für mehr als sechs Monate unterbrochen wurde. Ab Januar 2000 reicht es aus, wenn die einjährige Arbeitslosigkeit in der Zeit "nach 58einhalb" nachgewiesen wird. Damit ist der Zeitraum wesentlich erweitert worden. Auch durch eine Krankheitszeit beginnt sie nicht erneut zu laufen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde im Oktober 1997 mit 58 Jahren arbeitslos. Von Januar bis Juli 1999 war er wieder beschäftigt (oder: arbeitsunfähig krank), anschließend erneut arbeitslos. Sein Antrag, ihm ab November 1999 die Arbeitslosen-Altersrente zuzubilligen, wurde abgelehnt: In den letzten eineinhalb Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn war er nicht ein Jahr lang, sondern wegen der Krankheit nur elf Monate arbeitslos. Nach altem Recht hätte er frühestens nach abermals einem Jahr Arbeitslosigkeit - gerechnet ab August 1999 - seine Arbeitslosenrente ab September 2000 bekommen können. Nunmehr zählen sämtliche Zeiten der Arbeitslosigkeit ab Mai 1998; den im Oktober 1999 noch fehlenden Monat hatte er bereits im November 1999 zurückgelegt und kann deshalb die Rente bereits ab Januar 2000 beziehen.

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