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Wirtschaft: Vossnet: Chef des Stromanbieters wegen Betrug verurteilt

Wegen Betruges in Millionenhöhe und Insolvenzverschleppung hat das Landgericht Bremen am Montag den faktischen Geschäftsführer des einstigen Billigstromanbieters Vossnet, Peter S., zu vier Jahren Haft verurteilt.

Wegen Betruges in Millionenhöhe und Insolvenzverschleppung hat das Landgericht Bremen am Montag den faktischen Geschäftsführer des einstigen Billigstromanbieters Vossnet, Peter S., zu vier Jahren Haft verurteilt. Laut Urteil kassierte das Unternehmen seit Mitte 1999 von 27 000 Haushalten, die von ihm Energie beziehen wollten, jeweils 60 Mark Vorabgebühr, ohne tatsächlich Strom liefern zu können. Auf diese Weise konnte die "finanziell völlig marode Firma" (so der Kammervorsitzende Eduard Scotland) ihre Liquidität um 1,6 Millionen Mark aufbessern. Trotz dieser Zuflüsse sei spätestens im Herbst 1999 klar gewesen, dass Vossnet "völlig überschuldet war, ohne konkrete Aussicht auf Besserung", meinte das Gericht. Dennoch habe der Firmenchef fast vier Monate auf den vorgeschriebenen Insolvenzantrag verzichtet. Erst Anfang 2000 brachte eine Krankenkasse wegen ausgebliebener Sozialabgaben das Verfahren in Gang.

Dem Richterspruch zufolge hatte Vossnet die angepriesenen Billigstromtarife (9,90 Mark Monatsgrundgebühr und 0,18 Mark pro Kilowattstunde) überhaupt nicht "kalkulatorisch auf Machbarkeit überprüft". Das Unternehmen besaß auch keine Genehmigung nach dem Energiewirtschaftsgesetz und hatte laut Urteil bis zuletzt keinen Stromerzeuger gefunden, der ihm zu den werbewirksam verkündeten Billigkonditionen Energie zugeliefert hätte.

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert, akzeptiert aber das mildere Urteil. Der 46-jährige S. kündigte dagegen sofort Revision an. Seine Verteidiger hatten Freispruch verlangt: Vossnet sei zu dem Zeitpunkt, als die Ermittler einschritten, noch nicht verpflichtet gewesen, Strom zu liefern, habe dies aber vorbereitet. Zudem hätten die meisten Kunden inzwischen ihr Geld zurückerhalten. Laut Urteil ändert dies aber nichts am Betrugsvorwurf, sondern wirkt lediglich strafmildernd.

Ursprünglich war S. auch wegen Untreue und Unterschlagung angeklagt worden, da er kurz vor dem Insolvenzverfahren Vossnet-Vermögenswerte abgezweigt haben soll. Dieser Vorwurf wurde im Prozess jedoch als "unwesentliche Nebenstraftat" eingestuft und zu den Akten gelegt. Peter S. ist bereits im Zusammenhang mit einem Reisefirmen-Konkurs vorbestraft. Gegen ihn laufen noch mehrere weitere Betrugsverfahren: In Osnabrück wurde er angeklagt, weil er mit anderen Beschuldigten für 1,7 Millionen Mark Waren "vom Föhn bis zum Bagger" beschafft, aber nicht bezahlt und nach Osteuropa weiterverkauft haben soll. In Verden laufen Ermittlungen, weil er nicht-bezahlte Leasing-Autos verschoben haben soll. Kürzlich wurde er in Verden zudem wegen betrügerischer Kreditvermittlungsangebote angeklagt. Eine von ihm initiierte Firma soll von Interessenten Gebühren kassiert haben, ohne tatsächlich Kredite zu vermitteln.

stg

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