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Nebelschwaden ziehen am 03.11.2015 am Kraftwerk am Volkswagen Werk in Wolfsburg (Niedersachsen) vorbei, während eine Europa-Flagge an einem Schiff hängt.

© dpa

Update

VW-Abgasskandal: VW übernimmt mögliche Kfz-Steuernachzahlungen

Diesel und Benziner, Stickoxid und Kohlendioxid, kleine und große Motoren: Der VW-Skandal wird immer vewirrender. Was VW-Kunden jetzt wissen müssen.

Eine Sorge haben VW-Kunden im Abgasskandal weniger: Der Autokonzern will mögliche Nachzahlungen bei den Kfz-Steuern für die hunderttausenden Fahrzeuge mit frisierten Angaben zum CO2-Ausstoß selber tragen. „Der Volkswagen Konzern wird dafür einstehen, dass etwaige Mehrsteuern ausgeglichen werden“, schrieb VW-Chef Matthias Müller am Freitag in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief an die EU-Finanzminister.

Der VW-Skandal um manipulierte Diesel- und Benzinmotoren wird derweil immer verwirrender. Aus den anfänglich 500 000 betroffenen Fahrzeugen in den USA sind inzwischen weltweit elf Millionen geworden, 2,6 Millionen davon in Deutschland. Außerdem sind nicht nur VW-Modelle, sondern auch Autos der Marken Audi, Skoda, Seat und womöglich Porsche involviert. Viele Autobesitzer fragen sich, ob sie Anspruch auf eine Reparatur, auf Schadenersatz oder einen Rücktritt vom Kauf haben.

BETROFFENE MODELLE

VW hat Anfang der Woche mitgeteilt, es gebe „Unregelmäßigkeiten“ beim CO2- Ausstoß bei den Modellen Polo, Golf, Passat, Audi A1 und A3 sowie Skoda Octavia und Seat Leon und Ibiza. Betroffen sind vor allem die angeblich besonders sparsamen Modelle mit dem Label „Blue Motion“, die seit neun Jahren verkauft werden. Es soll vor allem um die aktuellen Euro-6-Motoren EA288 und EA211 gehen. Insgesamt sind – nach jetzigem Stand – in Deutschland 200 000 Autos betroffen, knapp die Hälfte davon sind Benziner. Weitere Details hat VW bislang nicht veröffentlicht. Genauere Informationen bekommen Besitzer von Diesel- Autos mit dem Motor der Serie EA189, deren Schadstoffausstoß mit Schummelsoftware manipuliert wurde. Auf den Internet-Seiten von VW, Audi, Skoda und Seat können Autobesitzer anhand der Fahrgestellnummer prüfen, ob ihr Auto in die Werkstatt muss. Offen ist noch, ob auch größere Drei-Liter-Dieselmotoren betroffen sind. Die US-Umweltbehörde EPA wirft dem VW-Konzern vor, auch bei den Antrieben des Porsche Cayenne, des VW Touareg und mehrerer Audi-Fahrzeuge, darunter A6, A7 und A8, getrickst zu haben.

UMTAUSCH, RÜCKTRITT, MINDERUNG

Wird das betroffene Diesel-Auto im Rahmen der Rückrufaktion 2016 repariert, ohne dass der Mangel vollständig behoben werden kann, sollte der Kunde per „Minderung“ einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen können. Diese Gewährleistungsrechte gelten aber nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem Kauf. Ein entsprechender Sachmangel liegt bereits vor, wenn der Verbrauch nach der Reparatur drei Prozent höher ist als zum Zeitpunkt des Kaufs. Das ergab ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Auch ein kompletter Rücktritt vom Kauf ist nach diesem Gutachten möglich. Aber: Der bleibende Mangel muss „erheblich“ sein. Laut Gutachten müsste der Spritverbrauch nach der Reparatur um zehn Prozent höher als beim Kauf liegen. „Wenn viele Kunden das in Anspruch nehmen, könnte es für den Konzern sehr, sehr teuer werden“, sagt Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. Der Kauf würde auch rückabgewickelt, wenn es gelänge, VW der arglistigen Täuschung zu überführen. Um das Diesel- Problem in den USA in den Griff zu bekommen, prüft VW einem Medienbericht zufolge inzwischen den Austausch der betroffenen Fahrzeuge durch Neuwagen. Auch eine Eintauschprämie ist im Gespräch.

SCHADENERSATZ

Ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn es dem VW-Kunden gelingt, dem Unternehmen bestimmte Tatbestände nachzuweisen. Kann der Beweis erbracht werden, dass VW betrogen und Kunden mit zu niedrigen Abgas- und Verbrauchswerten arglistig getäuscht hat, kann Schadenersatz gefordert werden. Dieser bemisst sich zum Beispiel an den Mehrkosten wegen eines höheren Spritverbrauchs oder einer Wertminderung des Fahrzeugs. Das Unternehmen müsste im Gegenzug beweisen, dass mit der notwendigen Sorgfalt und Kontrolle vorgegangen wurde. Das dürfte weitaus einfacher sein, als der Versuch, als Kunde Einblick in die internen Abläufe des Konzerns zu bekommen.

STEUERN

Mit seiner Zusage, Kfz-Steuern gegebenenfalls zurückzuzahlen, folgt der Konzern der Aufforderung der Bundesregierung, die Kunden zu entlasten. Da die Kfz- Steuer für Neuzulassungen seit dem 1. Juli 2009 an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt ist, könnten für hunderttausende Volkswagen-Modelle falsche Steuerbescheide erstellt worden sein. Die Steuerbefreiung, die für Euro-5-Fahrzeuge ein Jahr lang galt, ist kein Problem. Die Befreiung endete am 31.Dezember 2010 – inzwischen ist die Verjährung eingetreten.

ZULASSUNG
Verlören die betroffenen VW-Modelle wegen gefälschter Stickoxid- oder Kohlendioxidwerte ihre Typengenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), könnten sie sogar ihre Zulassung verlieren. Dann müssten die Fahrzeuge stillgelegt werden. Dies ist aber bislang in Deutschland noch nie passiert.

WERKSTATT
Es ist nicht ratsam, schon vor Beginn der Rückrufaktion im kommenden Jahr in die Werkstatt zu fahren. Dort sind technischen Details und Abwicklungsmodalitäten noch offen. Unklar ist auch noch, ob freie Werkstätten in den riesigen Rückruf einbezogen werden.

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