zum Hauptinhalt

Wirtschaft: VW-Betriebsrat verliert gegen Porsche

Erster Prozess um die umstrittene Mitbestimmungsvereinbarung / Konflikt besteht weiter

Berlin/Ludwigsburg - Der VW-Betriebsrat ist mit seiner Forderung nach mehr Einfluss in einer künftigen Porsche-Holding zunächst vor Gericht gescheitert. Das Arbeitsgericht Stuttgart entschied am Mittwoch in Ludwigsburg, dass die Porsche Automobil Holding SE, unter deren Dach künftig auch VW stehen soll, in das Handelsregister eingetragen werden darf. Das Gericht wies den Antrag des VW-Betriebsrats auf eine Einstweilige Verfügung gegen diese Eintragung zurück. Gegen das Urteil wollen die Wolfsburger Arbeitnehmervertreter Beschwerde einlegen.

VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh, der sich über die Mitbestimmungsvereinbarung in der neuen Porsche-Holding mit dem Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück heftigst zerstritten hatte, reagierte am Mittwoch gelassen auf die Niederlage. Sein Antrag sei vom Gericht aus „rein formalen Gründen zurückgewiesen“ worden. Der VW-Betriebsrat werde jetzt „schnellstmöglich das Hauptsacheverfahren beim Arbeitsgericht Stuttgart einreichen“, kündigte Osterloh an. Die VW-Belegschaft sei „kampfbereit“, um ihre Mitbestimmungsrechte zu sichern.

Grund für die Klage des Wolfsburger Betriebsrats ist der Entstehungsprozess der europäischen Aktiengesellschaft bei Porsche. Eine Europa-AG (SE) kann erst dann zustande kommen, wenn zuvor eine Mitbestimmungsvereinbarung ausgehandelt wurde. Dabei waren die VW-Betriebsräte nicht beteiligt, was sie nun zu einer Klage bewegte. Sozusagen inhaltlich nicht akzeptabel ist aus Sicht der Wolfsburger besonders der Wegfall des europäischen Betriebsrats von VW mit derzeit 27 Mitgliedern. An dessen Stelle soll ein neues Gremium mit VW- und Porsche-Vertretern treten, in dem die VW-Betriebsräte wegen der größeren Beschäftigtenzahl zwar auch mehr Stimmrechte haben. Doch alles in allem verlieren die VW-Konzernbetriebsräte – zu denen auch etwa die Vertreter der Töchter Skoda in Tschechien und Seat in Spanien gehören – Sitze und damit auch Einfluss. „Die VW-Belegschaft ist kampfbereit und wird ihre Rechte nicht nur in Gerichtssälen verteidigen“, sagte Osterloh unmittelbar nach dem Urteil. Der VW- Konzern hat weltweit 320 000 Mitarbeiter, Porsche rund 11 000.

„Der Richter hat entschieden, dass die Vereinbarung okay ist“, sagte Porsche-Betriebsratschef Hück nach der Verhandlung. Nun gehe es darum, mit VW wieder eine gute Arbeitsebene zu erreichen. Dafür will sich auch die IG MetallSpitze in Frankfurt engagieren. In absehbarer Zeit will der designierte IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber sich mit Osterloh und Hück zusammensetzen und die Möglichkeiten zur Beilegung des Konflikts erörtern. Dabei sind auch Korrekturen an der Mitbestimmungsvereinbarung im Sinne des VW-Betriebsrats nicht ausgeschlossen.

Nach Porsche-Angaben soll die Holding am 13. November beim Registergericht besiegelt werden. „Wir sind zufrieden. Wir sind sicher, dass die Mitbestimmungsvereinbarung langfristig Bestand haben wird“, sagte Porsche-Finanzchef Holger Härter nach der Gerichtsentscheidung. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ließ mitteilen, ihm gehe es vor allem um den „Erhalt von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false