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Wirtschaft: VW-Gesetz: EU-Wettbewerbshüter prüfen Übernahmeschutzbestimmungen

Die EU-Kommission überprüft das VW-Gesetz, das den Wolfsburger Automobilkonzern vor feindlichen Übernahmen sichert. Wie das Handelsblatt in Brüssel erfuhr, hat eine britische Investment-Gruppe bei der Kommission Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Die EU-Kommission überprüft das VW-Gesetz, das den Wolfsburger Automobilkonzern vor feindlichen Übernahmen sichert. Wie das Handelsblatt in Brüssel erfuhr, hat eine britische Investment-Gruppe bei der Kommission Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Damit haben die EU-Wettbewerbshüter erstmals einen offiziellen Anlass, gegen die Schutzbestimmungen zu Gunsten des Landes Niedersachsen als größtem VW-Aktionär vorzugehen. Der Sprecher des zuständigen EU-Kommissars Frits Bolkestein kündigte an, die Generaldirektion Binnenmarkt werde die Wirkungen des VW-Gesetzes in den kommenden Monaten "intensiv erforschen". Sollte Brüssel der Beschwerde stattgeben, könnte das VW-Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Die 1960 erlassene Sonderregelung verschafft dem Land Niedersachsen, das knapp 20 Prozent der VW-Aktien hält, eine dominante Stellung. Kein Aktionär kann mehr Stimmrechte als Niedersachsen erwerben, auch wenn sein Kapitalanteil diesen Wert übersteigt. Außerdem bestehen Hürden für das Depotstimmrecht. Daher gilt das VW-Gesetz als Bollwerk gegen feindliche Übernahmeversuche. Der von den britischen VW-Aktionären erhobene Vorwurf lautet, das Regelwerk behindere den freien Kapitalverkehr und benachteilige massiv ausländische Investoren. Zuletzt hatte es während der VW-Hauptversammlung im Juli Kritik der Aktionäre an den Stimmrechtsbeschränkungen gegeben.

Der scheidende VW-Chef Ferdinand Piech hatte mehrfach unterstrichen, das Unternehmen könne aggressive Übernahmeversuche auch ohne VW-Gesetz abwehren.

sce

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