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Wirtschaft: Wann die Versicherung zahlt

Was passiert, wenn man eine gebuchte Reise nicht antreten kann? Diese Frage stellen sich derzeit viele Verbraucher.

Was passiert, wenn man eine gebuchte Reise nicht antreten kann? Diese Frage stellen sich derzeit viele Verbraucher. Sie fürchten um ihren Job oder machen sich Sorgen über einen möglichen Krieg. Und schließen deshalb eine Reiserücktrittsversicherung ab. Je nach Rücktrittszeitpunkt und Versicherungsbedingungen erstattet diese bis zu 100 Prozent der Stornokosten. Meistens müssen die Kunden aber Selbstbehalte tragen – in aller Regel 20 Prozent oder mindestens 25 Euro pro Person. Die Versicherungsprämie hängt vor allem vom Reisepreis und der Höhe des Selbstbehaltes ab. Bei einem Reisepreis von 1500 Euro und 20 Prozent Selbstbeteiligung müssen Sie zwischen 20 bis 40 Euro pro Person veranschlagen.

Wann die Rücktrittsversicherung greift, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die meisten Gesellschaften erkennen folgende Gründe an: Tod, schwerer Unfall oder „unerwartet schwere Erkrankung" der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Schäden am Eigentum infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser), Feuer oder einer Straftat. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes ist bei den meisten Gesellschaften mitversichert – vorausgesetzt, der Chef kündigt aus betriebsbedingten Gründen.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind alle Hinderungsgründe, die vorhersehbar waren. Dasselbe gilt für Krieg, Bürgerkrieg und Aufruhr im Urlaubsland. Der Beginn eines Krieges im Irak, der zum Beispiel Israel-Urlauber in Gefahr bringen könnte, würde also nicht zum versicherten Rücktritt berechtigen (siehe Interview).

Andreas Kunze

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