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Wirtschaft: Warteschleifen in der Warteschleife

Koalition feilt noch am Gesetz zum Kostenverbot

Berlin - Endlich soll Schluss sein mit der Abzocke am Telefon: Wartezeiten bei teuren Hotlines sollen bald kostenlos sein. Die Regierungsparteien haben sich bei ihren Beratungen zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes auf ein Stufenmodell geeinigt, wonach die Gebühren nach spätestens zwölf Monaten wegfallen sollen. Sie haben sich auch über einen schnelleren Anbieterwechsel bei Telefongesellschaften und bei der Rufnummernmitnahme geeinigt. Doch ein Streit über den Ausbau des Breitbandnetzes blockiert das Gesetz.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) möchte, dass die Erschließung des Landes mit Breitbandnetzen im Gesetz geregelt wird. Zwar gibt es bereits eine Breitbandstrategie der Bundesregierung, die insbesondere dafür sorgen soll, dass ländliche Gebiete (etwa in Bayern), wo die Versorgung bisher schlecht ist, ebenfalls einen Anschluss ans schnelle Datennetz bekommen. „Die Bundesregierung hat einen Standard festgesetzt: 50 Megabit für 75 Prozent der Haushalte“, sagt der Wirtschaftsexperte der CSU, Georg Nüßlein. „Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass dies, jedenfalls aber weitere Ausbaustufen, nur mit Glasfaserkabel zu erreichen ist. Wir denken, dass der Ausbau über diese 75 Prozent hinaus auf dem flachen Land im Wettbewerb allein nicht zu schaffen ist.“ Darum denke die CSU daran, die Unternehmen zu verpflichten, diese Gebiete zu versorgen.

Die FDP wehrt sich nicht gegen die flächendeckende Versorgung, wohl aber gegen die Festlegung auf eine Technik. „Es gibt ordentliche Anbindungen an das Netz auch ohne den teuren Glasfaserausbau“, sagt Erik Schweickert, verbraucherpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Eine Technik vorzuschreiben widerspreche zudem dem EU-Recht. „Es treibt mir die Zornesröte ins Gesicht, dass die viel wichtigeren verbraucherpolitischen Verbesserungen wie kostenlose Warteschleifen nun durch Frau Aigner blockiert werden, nur damit jedes Forsthaus mit Glasfaser angebunden wird.“ Corinna Visser

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