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Wirtschaft: Was der Staat in der Rezession tun darf

Wirtschaftswissenschaftler streiten erbittert darüber, ob der Staat etwas tun soll, um die Konjunktur zu beleben. Der Staat ist nämlich im Prinzip nur für die Rahmenbedingungen zuständig, in denen die Wirtschaft handelt.

Wirtschaftswissenschaftler streiten erbittert darüber, ob der Staat etwas tun soll, um die Konjunktur zu beleben. Der Staat ist nämlich im Prinzip nur für die Rahmenbedingungen zuständig, in denen die Wirtschaft handelt. Und die wirken sich nur mittel bis langfristig auf die Konjunktur aus.

Die Rahmenbedingungen sind so, dass Deutschland ein Potenzialwachstum von etwa zwei Prozent hat. Das heißt, dass ein Wachstum von bis zu zwei Prozent möglich ist und vermutlich inflationsfrei verlaufen würde. Neue Arbeitsplätze entstehen aber erst ab einem Wachstum von zwei Prozent. Was nichts anderes heißt, als dass in Deutschland nur noch in konjunkturellen Spitzenzeiten neue Jobs entstehen.

In diesem Bereich kann der Staat handeln – indem er Maßnahmen trifft, die die Dynamik erhöhen. Zum Beispiel durch Steuersenkungen. Oder durch den Abbau von Regulierungen. Das sind strukturelle Maßnahmen. Konjunkturpolitik dagegen wäre, wenn der Staat direkt in die kurzfristige Wachstumserwartung investieren würde. Wenn er zum Beispiel befristete Investitionszulagen vergeben würde. Oder, wie in den USA, jedem Bürger einen Scheck mit Steuererstattungen überreichte. Oder wenn er selbst mehr verbrauchen würde – und das Staatsdefizit für solche Ausgaben nach oben fahren ließe.

Einig sind sich die Wirtschaftswissenschaftler aber darin, dass der Staat nicht in einen konjunkturellen Abschwung hineinsparen sollte – und damit die Abwärtsbewegung beschleunigt. Das heißt, dass der Staat zum Beispiel die Mehrausgaben für die Sozialversicherungen über zusätzliche Kredite finanziert – und das Geld nicht woanders zusätzlich einspart. uwe

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