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Wirtschaft: Was ist neu im Neuen Jahr?

Dass im Januar 2002 in Euro statt in Mark bezahlt wird und dass die "Riester-Rente" Einzug hält - das weiß inzwischen jeder. Doch haben Sie sich auch schon mit all den anderen Neuerungen vertraut gemacht, die vom nächsten Jahr an gelten?

Dass im Januar 2002 in Euro statt in Mark bezahlt wird und dass die "Riester-Rente" Einzug hält - das weiß inzwischen jeder. Doch haben Sie sich auch schon mit all den anderen Neuerungen vertraut gemacht, die vom nächsten Jahr an gelten? Ein Überblick über wichtige Rechtsänderungen.

Aktiensparer: Wer ab 2002 Dividenden von inländischen Aktien erhält, braucht dafür nur noch die halbe Steuer zu zahlen. Dafür entfällt das bisherige steuerliche Anrechnungsverfahren. Das heißt: Der Aktionär erhält künftig keine Steuergutschrift mehr für bereits vom Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer. Auch Spekulationsgewinne, die pro Jahr über 512 Euro liegen und bei denen zwischen Kauf und Verkauf der Aktien weniger als ein Jahr liegt, sind nur noch zur Hälfte steuerpflichtig.

Bausteuer: Vermieter von mindestens zwei Wohnungen müssen künftig eine Sondersteuer an das Finanzamt abführen, wenn sie "Bauleistungen" ausführen lassen, etwa das Haus renovieren. Diese Steuer beträgt 15 Prozent des Rechnungsbetrages und wird zum Beispiel vom Vermieter (= Auftraggeber) vom Rechnungsbetrag des Bauunternehmers direkt einbehalten. Ausnahmen: Die Baufirma legt eine "Freistellungsbescheinigung" des Finanzamtes vor. Oder: Die Rechnungen der einzelnen Baufirma sind im laufenden Kalenderjahr "voraussichtlich" nicht höher als 15 000 Euro (für Vermieter, ansonsten: 5000 Euro).

Betriebsausflüge können nun auch zwei Tage dauern, ohne dass Lohnsteuer darauf fällig wird. Und der Betrag, den der Arbeitgeber pro Arbeitnehmer steuerfrei ausgeben darf, wurde von 200 Mark auf 110 Euro erhöht. Nach wie vor darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf diese Weise zweimal pro Jahr Gutes tun.

Betriebs-PC und Telefone: Arbeitnehmer, die betriebliche Computer privat nutzen, brauchen für diesen "geldwerten Vorteil" keine Lohnsteuer zu zahlen. Das gilt ebenso für betriebliche Telekommunikati-onsgeräte, etwa Mobilfunktelefone. Auch die vom Arbeitgeber getragenen Grundgebühren und laufenden Kosten gehören dazu.

Familienförderung: Vom Jahr 2002 an wird das Kindergeld für die beiden ersten Kinder von 270 auf 300 Mark (= 154 Euro) erhöht. Im Folgejahr rechnet das Finanzamt aus, ob der steuerliche Kinderfreibetrag (3648 Euro, für Alleinerziehende: 1824 Euro im Jahr) vorteilhafter ist als das Kindergeld. Und auch der neue Betreuungsfreibetrag für Eltern (4225 Euro, für Alleinerziehende: 2160 Euro) kann nachträglich eine Steuergutschrift bringen, die das Kindergeld überflügelt. Das gilt allerdings nur für sehr gut verdienende Eltern.

Berufstätige Eltern (oder Alleinerziehende mit Job) mit Kindern unter 14 können von einem zusätzlichen Steuerbonbon profitieren: Pro Kind und Jahr dürfen Sie 1500 Euro an Kosten für den Kindergarten oder eine Tagesmutter steuerwirksam absetzen. Aber: Zunächst müssen pro Jahr und Kind 1548 Euro für die Kinderbetreuung nachgewiesen werden, ehe es ans Steuern sparen geht. Die volle Steuerersparnis kommt somit nur denjenigen zu Gute, die pro Jahr mindestens 3048 Euro in die Betreuung ihres Kindes gesteckt haben.

Pech für Alleinerziehende: Der ihnen für dieses Jahr noch zustehende Haushaltsfreibetrag von 5616 Mark sinkt 2002 auf 4576 Mark (2340 Euro). Er wird bis 2005 auf Null abgeschmolzen.

Auch Eltern mit Kindern in der Ausbildung müssen sich auf eine geringere Steuerentlastung einstellen: Für Kinder unter 18 Jahren gibt es gar nichts mehr, für volljährige Kinder, die noch bei den Eltern wohnen, auch nichts mehr (bisher 2400 Mark im Jahr). Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es nur noch für Eltern volljähriger, auswärts untergebrachter Kinder, der ab 2002 aber von 4200 Mark auf 1807 Mark (922 Euro) jährlich reduziert wird.

Familienversicherung: Ehegatten und Kinder von gesetzlich Krankenversicherten sind bis zu eigenen Einkünften von 335 Euro im Monat im Westen (655,20 Mark - 2001: 640 Mark) und 325 Euro im Osten (635,64 Mark) durch Ehemann oder Eltern beitragsfrei mitversichert.

Geschenke vom Arbeitgeber sind 2002 bis zu 40 Euro steuerfrei, was einer Erhöhung um 30 Prozent gegenüber 2001 entspricht. Aber nur Sachgeschenke (Bücher, Blumen, Wein) sind begünstigt - ein Geldgeschenk ist auf jeden Fall steuerpflichtig.

Gewährleistung (Garantie): Die Gewährleistungsfrist ist von sechs Monaten auf zwei Jahre ausgedehnt worden. Zweite Verbesserung: Bisher musste der Kunde beweisen, dass ihm ein Produkt verkauft wurde, das von Anfang an einen Mangel hatte. Künftig muss der Händler beweisen, dass er einwandfreie Ware geliefert hat. Kann er das nicht, wird zu Gunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Fehler von Beginn an bestand. Die Umkehr der Beweislast ist auf die ersten sechs Monate beschränkt.

Krankenkassenwechsel: Was bisher für Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen jeweils regelmäßig nur bis zum 30. September zum 31. Dezember möglich war - der Wechsel zu einer anderen Kasse -, ist jetzt "Dauerrecht". Das bedeutet: Neben den freiwillig Versicherten können nun auch die "Pflichtigen" mit Zweimonatsfrist auch im Laufe des Jahres ihre Krankenkassen verlassen und sich woanders versichern. Beispiel: Geplanter Kassenwechsel zum 1. Mai 2002. Die Abmeldung muss bei der bisherigen Kasse spätestens Ende Februar 2002 eingegangen sein. Allerdings: Statt bisher nach zwölf Monaten kann jetzt erst nach 18 Monaten erneut gewechselt werden. Ausnahme: Die Krankenkasse erhöht die Beiträge. Dann besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wie vielfach zum Jahreswechsel 2001/2002, was den Übergang zu einer günstigeren Krankenkasse per 1. April 2002 ermöglicht (Abmeldung bis 31. Januar).

Pfändungsfreigrenzen: Nach neun Jahren sind zum 1. Januar 2002 erstmals wieder die Pfändungsfreigrenzen angehoben worden, so dass Schuldnern nun wenigstens wieder ein Einkommen über dem Sozialhilfesatz verbleibt. Der Freibetrag für allein Lebende steigt von 1209 Mark auf 930 Euro (= 1800 Mark), der Zuschlag für den ersten Unterhaltsberechtigten von 468 Mark auf 350 Euro (= 685 Mark). Für jede weitere zu berücksichtigende unterhaltsberechtigte Person werden statt 351 Mark jetzt 195 Euro (= 381 Mark) hinzugerechnet.

Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt zum 1. Januar 2002 im Westen von 8700 Mark auf 4500 Euro (8801 Mark) im Monat, im Osten von 7300 Mark auf 3750 Euro (7334 Mark). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit von 6525 Mark auf 3375 Euro (6600 Mark). Auch die Versicherungs-Pflichtgrenze in der Krankenversicherung ändert sich: von 6525 Mark Lohn oder Gehalt auf 3375 Euro im Monatsdurchschnitt.

Steuerfreibetrag: Wer jetzt schon weiß, dass er im Jahr 2002 Werbungskosten (Beispiel: Wege zur Arbeit), Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel: Unterhalt für Angehörige) hat, die insgesamt mindestens 1644 Euro (= 3200 Mark) betragen, kann sich vom Finanzamt einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen. Das hilft, Steuern zu sparen. Die Grenze kann allein schon durch die neue Entfernungspauschale für die Arbeitswege überschritten werden. Sie beträgt - unabhängig vom Verkehrsmittel - 0,36 Euro (bisher: 70 Pfennige) für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro (bisher: 80 Pfennige) für jeden weiteren. Voraussetzung: Es wird zum Beispiel an 220 Tagen im Jahr gearbeitet und der Arbeitsweg beträgt 20 Kilometer. Oder es wird täglich (eine Strecke) 22 Kilometer gefahren und an 200 Tagen gearbeitet.

Telefonkosten, die vom Privattelefon für die Firma anfallen, konnten bisher in unterschiedlicher Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Ab 2002 können die beruflich bedingten Telefonkosten generell in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages - höchstens 20 Euro pro Monat - ersetzt werden. Oder es werden entsprechende Beträge als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Wer drei Monate lang "Buch" führt, der kann sich auch die tatsächlichen Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen.

Verbraucherinsolvenz: Privatleute und Kleingewerbetreibende, die sich überschuldet haben, können seit einigen Jahren den "Verbraucherkonkurs" beantragen, durch den sie innerhalb von sieben Jahren schuldenfrei werden können. Das scheitertemeistens daran, dass die Schuldner vorab nicht die hohen Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen konnten.

Künftig werden diese Kosten vom Staat vorgestreckt und müssen erst nach Abwicklung des Verfahrens (meist in Raten) aufgebracht werden. Die "Wohlverhaltensphase" der Schuldner, die bisher sieben Jahre betrug, wurde außerdem auf sechs Jahre reduziert. Das heißt: Wer nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenz-Verfahrens sechs Jahre lang seine über der Pfändungsfreigrenze liegenden Einkünfte an seine Gläubiger abgeführt hat, ist danach schuldenfrei - egal, wie viele Schulden zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch zu tilgen wären.

Witwenrente: Ab 2002 gilt neues Hinterbliebenen-Rentenrecht. Das bedeutet: Witwen-/Witwerrente gibt es nur noch in Höhe von 55 (statt 60) Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dafür gibt es aber einen Zuschlag pro Kind, das erzogen wurde. Zweitens: Auf die Witwen-/Witwerrente wird nicht nur eigener Arbeitsverdienst und die eigene Rente (zum Teil) angerechnet, sondern auch sonstiges Einkommen, also Miet- oder Kapitaleinnahmen. Drittens: Witwen und Witwer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente, wenn die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat. Die Neuerungen gelten für alle, die am 1. Januar 2002 noch keine 40 Jahre alt sind oder nach 2001 heiraten. Wer aber nach 2001 heiratet, kann statt der Hinterbliebenenrente das "Rentensplitting wählen - was meist zu höheren Rentenansprüchen der Frau führt.

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