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WAS RECHT IST: WAS RECHT IST

ARBEITSVERTRAGDer Job neben der Rente ist im Normalfall ein Job wie jeder andere. „Es gibt einen Arbeitsvertrag mit allen Schikanen“, sagt der Arbeitsrechtler Axel Hunscha von der Technischen Universität Berlin.

ARBEITSVERTRAG

Der Job neben der Rente ist im Normalfall ein Job wie jeder andere. „Es gibt einen Arbeitsvertrag mit allen Schikanen“, sagt der Arbeitsrechtler Axel Hunscha von der Technischen Universität Berlin. „Grundsätzlich sind auch Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und Tariflohn Bestandteil eines Arbeitsvertrages mit einem Rentner.“

VERSICHERUNGEN

Eine Genehmigung muss weder von der Renten- noch von der Krankenversicherung eingeholt werden, wie in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis zahlt der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Krankenversicherung – sofern es kein 400-Euro-Job ist. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden ab dem 67. Lebensjahr ausgezahlt. Nach dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters muss der Nebenjobber keinerlei Abgaben an die Rentenversicherung zahlen.

FINANZAMT

Wer neben der Rente Geld hinzuverdient, sollte beim Finanzamt auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Unter Umständen kann es dann zu einer Steuerrückerstattung kommen. Tod

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