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Wirtschaft: Was rechtfertigt die Ausnahme? (Kommentar)

Der Staat regelt die Rahmenbedingungen und überlässt das konkrete Wirtschaften den Akteuren auf den Märkten. Niemand soll darauf hoffen dürfen, wenn es hart kommt, mit staatlichem Geld aus einer Krise gepaukt zu werden.

Der Staat regelt die Rahmenbedingungen und überlässt das konkrete Wirtschaften den Akteuren auf den Märkten. Niemand soll darauf hoffen dürfen, wenn es hart kommt, mit staatlichem Geld aus einer Krise gepaukt zu werden. Das verleitet nur zum sorglosen Leben. Diesen Grundsatz Sozialer Marktwirtschaft verlässt der Bundeskanzler mit seiner Beihilfe für Philipp Holzmann, und er weiß das auch. Das Schicksal vieler von Arbeitslosigkeit bedrohter Bauarbeiter und die Größe des bedrohten Unternehmens rechtfertigten eine einmalige Ausnahme, heißt die Begründung. Sie nimmt in Kauf, dass die Ablehnung beim nächsten Fall schwerer werden dürfte. Viele Bürger stimmen dem Kanzler zu - das zeigen die Begeisterung der Arbeitnehmer in der Nacht in Frankfurt und die Glückwünsche im Bundestag im Berlin am Tag danach. Doch was sollen jene tun, die sich jetzt benachteiligt fühlen? Die kleinen Handwerker am Bau etwa, deren Konkurs kein Politiker mit Geld saniert? Die Wettbewerber von Holzmann, die darauf setzten, dass bei ihnen bessere, weil profitablere Arbeitsplätze zu finden seien? Denn es lässt sich - nicht weniger moralisch - sagen: Wer schlechte Arbeitsplätze mit staatlichen Subventionen sichert, verhindert, dass gute an anderer Stelle entstehen.

Zwischen Schröders Hoffen auf die Ausnahme und dem Pochen der anderen auf die Grundsätze kann nur eine Instanz entscheiden: die Wettbewerbskommission in Brüssel. Nicht aus selbstherrlicher Enscheidung, sondern kraft Delegation der Mitgliedsstaaten, die sich darauf geeinigt haben, staatliche Beihilfen zur Rettung untergangsgeweihter Unternehmen im Prinzip zu ächten. Denn in Europa soll Chancengleichheit herrschen. Die Aufgabe des Wettbewerbskommissars Mario Monti wird nicht einfach werden. Ausnahmen sind auch ihm erlaubt, aber nur in besonderen Fällen. Ist der Bau dafür ein Anwendungsfall? Soll Brüssel einem Sanierungskonzept zustimmen, das die deutschen Gläuberbanken ablehnten? Der Fall Holzmann ist noch lange nicht entschieden.

Rainer Hank

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